Mehrwertsteuer: Welche Erhöhung für Immobilien?

Seit dem 1.er Am 1. Januar 2015 wurde die Mehrwertsteuer in Luxemburg erhöht. Dies betrifft den Normalsatz, den ermäßigten Satz sowie den Zwischensatz, die jeweils von 15 auf 17%, von 6 auf 8% und von 12 auf 14 % steigen werden,
Die superreduzierter Satz von 3 % ist nur für den Erwerb von neuen Gütern für den persönlichen Gebrauch vorgesehen, d. h. für den Kauf einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses. Hauptwohnsitzsowie auf die WohnungsrenovierungDies gilt auch für solche, die Dritten zur Verfügung gestellt werden (Miete).
Im Gegensatz dazu, für Investoren die eine Wohnung zu anderen Zwecken als zur Selbstnutzung kaufen (z. B. Vermietung), der Satz steigt auf 17 % (gegenüber 3% zuvor).
Eine Übergangsmaßnahme ist jedoch für Anträge auf Anwendung des stark ermäßigten Satzes für Bauarbeiten an nicht selbst genutztem Wohneigentum vorgesehen, die vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurden.er 1. Januar 2015: Der superreduzierte Steuersatz wird für diese Arbeiten bis zum 31. Dezember 2016 beibehalten.
Geschrieben von
Fanny Pimentel
Geschrieben am
06 Januar 2015