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Setzen Sie Ihre im Bau befindliche Wohnung von Ihrer Steuererklärung ab!

 

Ihre Wohnung wird derzeit gebaut oder renoviert und Sie warten sehnsüchtig darauf, einziehen zu können? Gute Nachrichten: Sie sind berechtigt, die Schuldzinsen für ein Immobiliendarlehen für Ihr im Bau befindliches Gebäude abzuziehen. Sie können so sparen bis zum Einzug !

Ein paar Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie beginnen...

In Luxemburg ist die Steuererklärung nicht verpflichtend, aber sie wird dringend empfohlen. Sie kann Ihnen nämlich eine Menge Geld sparen :

  • Sie können Kosten für Versicherungen (Haftpflicht) oder Sollzinsen für Darlehen und Kredite von Ihrer Steuererklärung abziehen.
  • Sie können einen bestimmten Anteil der Beträge, die Sie in Ihren Bausparplan oder Rentenplan einzahlen, absetzen.

 

Wie viel kann man in Luxemburg bei der Steuererklärung absetzen?

Schuldzinsen sind in den folgenden Fällen voll abzugsfähig:

  • ob sich das Gebäude im Bau oder in der Renovierung befindet,
  • wenn es fertiggestellt ist, aber noch nicht von seinem Besitzer bewohnt wird.

Beispiel: Ein Paar nimmt einen Immobilienkredit auf, um ihr Haus, das sich noch im Bau befindet, zu finanzieren, und zahlt dafür Zinsen in Höhe von 9.500 €. Hier der absetzbare Betrag in der Steuererklärung in Luxemburg entspricht 9.500€.

 

Wie meldet man seine im Bau befindliche Wohnung an?

Um Ihr Immobiliendarlehen für das im Bau befindliche Gebäude in Ihrer Steuererklärung einzutragen, füllen Sie einfach den für Immobilien vorgesehenen Teil des Formulars 100 aus.

Sie wissen nicht, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen sollen? Um Ihre Steuererklärung so weit wie möglich zu optimieren, verwenden Sie taxx.lu ! Erstellen Sie Ihr Konto mit wenigen Klicks und kreuzen Sie dann das entsprechende Kästchen in der Kategorie "Immobilien im Jahr 2020" des Formulars "Steuerliche Situation" an. Füllen Sie dann das Formular "Immobilien" aus, um die Zinsen für die Immobilie abzuziehen. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der von Ihrer Bank ausgestellten Bescheinigung.

Mit taxx.lu ist es ein Kinderspiel, Ihre im Bau befindliche Immobilie von der Steuererklärung abzuziehen! Sie können außerdem Ihren Autokredit abziehen Ihrer Erklärung.

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

02. März 2021

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