atHome.lu Blog
Menü

Steuern 2025: Obergrenzen und Zinsabzüge für Hauptwohnsitz

Der Abzug von Schuldzinsen ändert sich 2025: Entdecken Sie die neuen Höchstgrenzen und optimieren Sie Ihre Steuererklärung!

Ab dem Steuerjahr 2024 gelten neue Regeln für den Abzug von Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Hauptwohnung in Luxemburg. Diese Anpassungen wirken sich auf die Steuererklärung aus, indem nun das Datum der Verfügbarkeit der Wohnung bei der Bestimmung der Abzugshöchstbeträge berücksichtigt wird.

Von nun an wird die Obergrenze für abzugsfähige Schuldzinsen nach dem Datum der Verfügbarkeit der Hauptwohnung und nicht mehr nach dem Datum des Einzugs bestimmt. Dieses Datum entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Immobilie bezugsfertig ist, auch wenn der tatsächliche Einzug erst später erfolgt.

Sie variiert je nach Art der Immobilie und ihrem Zustand :

  • Für einen Kauf in VEFA (Vente en l'état futur d'achèvement - Verkauf im zukünftigen Zustand der Fertigstellung)Das Datum der Verfügbarkeit ist der Zeitpunkt, an dem die Arbeiten abgeschlossen sind und die Schlüssel übergeben werden.

  • Für eine bestehende Unterkunft : Wenn die Immobilie sofort bewohnbar ist (mit nur leichten Renovierungsarbeiten wie Streichen oder dem Austausch von Verkleidungen), entspricht das Datum der Verfügbarkeit dem Kaufdatum. Wenn die Immobilie hingegen eine umfassende Renovierung benötigt, bevor sie bewohnbar ist, ist das Datum der Verfügbarkeit das Datum, an dem die wesentlichen Arbeiten abgeschlossen sind.

💡 Zu beachten : Eine Unterkunft gilt als unbewohnbar, wenn sie nicht über die Grundausstattung wie eine Heizung (Zentral- oder Zusatzheizung), sanitäre Einrichtungen, einen Küchenbereich und einen Raum verfügt, der ausreichend Schutz zum Leben und Ausruhen bietet. In diesem Fall entspricht das Datum der Verfügbarkeit dem Zeitpunkt, an dem diese Elemente vorhanden sind und eine Belegung möglich machen.

Die Obergrenzen für abzugsfähige Schuldzinsen werden nun nach dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Wohnung festgelegt:

  • Verfügbarkeit nach dem 31.12.2022: Voller Abzug.
  • Verfügbarkeit zwischen 31.12.2018 und 01.01.2023: 4.000€ pro Person.
  • Verfügbarkeit zwischen 31.12.2013 und 01.01.2019: 3.000€ pro Person.
  • Verfügbarkeit vor dem 01.01.2014: 2.000€ pro Person.

Diese Obergrenzen gelten für jedes Mitglied des Haushalts, einschließlich Ehepartner und Kinder, und ermöglichen so eine Steueroptimierung.

💡 Gut zu wissen Im Jahr des Erwerbs (2024) sind neben den Sollzinsen auch die Notarkosten für die Kreditaufnahme und die Bankprovision abzugsfähig. Eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Steuerlast im ersten Jahr des Kaufs zu verringern.

Beispiel 1 - Fall eines Paares mit einem Kind, das im Jahr 2024 eine Immobilie kauft

- Datum des Erwerbs: 15/03/2024
- Verfügbarkeitsdatum: 15/03/2024 (sofort beziehbare Unterkunft)
- Sollzinsen im Jahr 2024: 12.000 €.
- Notarkosten für die Krediteröffnung: 2.500 €.
- Bankprovision: 1.500 €

Berechnung des Steuerabzugs
- Anwendbare Obergrenze: Voller Abzug (Verfügbarkeit nach dem 31.12.2022)

Gesamtbetrag der abzugsfähigen Ausgaben :
- Sollzinsen: 12.000 €
- Notarkosten: 2.500 €.
- Bankprovision: 1.500 €
- Insgesamt abzugsfähig im Jahr 2024: 16.000 €.

Dank dieser Maßnahme kann das Paar die gesamten 16.000 € von seinem steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr 2024 abziehen und so seine Steuerlast optimieren.


Beispiel 2 - Fall eines Paares mit einem Kind, das im Jahr 2020 eine Immobilie gekauft hat

- Datum des Erwerbs: 01/06/2020
- Verfügbarkeitsdatum: 01/06/2020 (sofort beziehbare Unterkunft)
- Sollzinsen im Jahr 2024: 10.000 €.

Berechnung des Steuerabzugs
- Anwendbare Obergrenze: 4.000 € pro Person (Verfügbarkeit zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2023)

Abzugsfähiger Gesamtbetrag :
- Obergrenze pro Person: 4.000 €
- 3-Personen-Haushalt (Paar + 1 Kind) → 4.000 € x 3 = 12.000 €
- Sollzinsen im Jahr 2024: 10.000 €.

Da die Summe der Schuldzinsen (10.000 €) unter dem zulässigen Höchstbetrag (12.000 €) liegt, kann das Paar die gesamten 10.000 € von seinem steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr 2024 abziehen.

  • Die Verfügbarkeitsdatum ersetzt das Datum des Einzugs als Steuerkriterium.
  • Die Abzugshöchstgrenzen werden je nach dem Jahr, in dem die Unterkunft verfügbar ist, angepasst.
  • Der Abzug bleibt integral für neuere Anschaffungen (nach 2022).
  • Bei älteren Wohnungen ist ein Obergrenze pro Person gilt.

Die Steuererklärung 2024 ist verfügbar unter taxx.lu ! Die Plattform integriert alle neuen Maßnahmen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Melden Sie sich an jetzt und nutzen Sie die 100 % Online-Begleitung, um Ihre Steuern zu optimieren.

Entdecken Sie hier alle Vorteile von taxx.lu und machen Sie noch heute Ihre Steuererklärung!

atHome.lu

Geschrieben von

atHome.lu

Geschrieben am

19. Februar 2025

vergrößerncrossMenüchevron-down