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Garantieverlängerungen für Geräte im Haushalt

Wenn Sie heute ein Haushaltsgerät kaufen, wird Ihnen sozusagen systematisch eine Garantieverlängerung angeboten. Was ist das und lohnt es sich wirklich?

Gesetzliche Garantie und kommerzielle Garantie

Bei Haushaltsgeräten (und Hightech-Geräten) muss zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsgarantie und der kommerziellen Garantie unterschieden werden, die von den Verkäufern frei angeboten wird. Bei der ersten sind Sie zwei Jahre lang gegen Pannen, versteckte Mängel usw. abgesichert. In den ersten sechs Monaten müssen Sie übrigens nichts nachweisen, um Ihr Geld zurückzuerhalten, Ihr Gerät auszutauschen oder eine Reparatur zu verlangen - es genügt, den Mangel anzuzeigen. Neben dieser Konformitätsgarantie bieten Ihnen die Verkäufer eine kommerzielle Garantie an, die bis zu fünf Jahre dauern kann. Beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine "Fünf-Jahres-Garantie" handelt, wie oft dargestellt, sondern um eine Verlängerung der Garantie um drei Jahre. Diese kommerzielle Garantie kostet Sie zwischen 10 und 20 % des Gerätepreises.

Vom Nutzen der Garantieverlängerung

Bevor Sie den Sirenengesängen der Garantieverlängerung folgen, sollten Sie sich dennoch bewusst sein, dass nur 3 % aller Defekte an Haushaltsgeräten zwischen zwei und fünf Jahren nach dem Kauf auftreten. Einige Geräte sind jedoch häufiger betroffen als andere. So ist erwiesen, dass Waschmaschinen und Wäschetrockner stärker von frühen Pannen betroffen sind als Gefriergeräte, Kühlschränke und Herde. Eine zusätzliche Garantie wird sich daher für die erstgenannten Geräte eher lohnen. Aber auch hier kommt es auf die Qualität der Geräte an. Wenn Sie sich für ein Gerät der unteren Preisklasse entscheiden, kann sich eine Garantieverlängerung lohnen, ebenso wie bei einem Gerät der oberen Preisklasse, da es immer mehr elektronische Bauteile gibt.

Vorsicht bei Garantien... der Garantie

Auch wenn Sie sich für eine kommerzielle Garantie entscheiden, müssen Sie den Vertrag genau lesen, und zwar möglichst zwischen den Zeilen. Sind Verschleißteile abgedeckt (die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering)? Unter welchen Bedingungen kommt die Reparaturwerkstatt zu Ihnen? Werden Sie ein Ersatzgerät erhalten und wenn ja, wie? All diese Fragen müssen beantwortet werden, damit Sie in voller Kenntnis der Sachlage unterschreiben können. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die luxemburgische Verbrauchervereinigung (ULC) wenden.

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Fanny Pimentel

Geschrieben von

Fanny Pimentel

Geschrieben am

27. Februar 2017

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