Hausratversicherung: Wer muss sich versichern?

Die Hausratversicherung deckt Ihren Wohnort ab, unabhängig von seiner Größe, ob er sich in einem Gebäude oder einem Einfamilienhaus befindet.
Sie umfasst auch Ihre Möbel und sogar Ihre Haftung für Schäden, die Dritten zugefügt werden. Je nachdem, wer betroffen ist, kann der Abschluss einer solchen Versicherung obligatorisch oder freiwillig sein.
Die Besitzer
Es gibt keine Verpflichtung für Hausbesitzer, ihre Wohnung oder ihr Mobiliar zu versichern, aber der Abschluss einer solchen Versicherung ist eine Frage der Vorsicht. Denn im Falle eines Schadens werden die beschädigten Güter und die Schäden an den Nachbarn von der Versicherung ersetzt, nicht vom Eigentümer selbst.
Die Miteigentümer
Das Gebäude, in dem ein Miteigentümer wohnt, wird in der Regel von der Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft versichert. Sie deckt normalerweise Schäden ab, die die gemeinsamen Teile des Gebäudes (Eingang, Treppenhaus, Dach...) betreffen: Brand, Wasserschäden, Sturm, Naturkatastrophen, Diebstahl oder Beschädigungen usw.. Einige Verträge decken zusätzlich die privaten Teile wie Keller und Parkplätze ab. In keinem Fall entbindet diese Versicherung den Miteigentümer davon, sich gegen Risiken abzusichern, die er für sein eigenes bewegliches Eigentum oder für andere Miteigentümer oder Mieter oder sogar für die gemeinsamen Teile des Miteigentums verursacht.
Die Mieter
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Mieter unabhängig von der bewohnten Immobilie Pflicht. Jeder Mieter muss seinem Vermieter bei Einzug in die Wohnung nachweisen, dass er versichert ist, sowie jedes Jahr zum Jahrestag des Vertragsabschlusses. Ist dies nicht der Fall, kann der Mietvertrag gekündigt werden. Die Gesetze erlauben es den Vermietern jedoch nicht, eine Versicherungsgesellschaft einer anderen vorzuziehen.
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Quelle: lemoneymag.eu
Geschrieben von
Fanny Pimentel
Geschrieben am
21. Juni 2011