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Schaden in einer Wohnung: Wer zahlt die Rechnung?

Sach- und Personenschäden, aber auch Instandsetzung: Wie funktioniert die Entschädigung bei einem Schadensfall in einer Eigentümergemeinschaft?

Eine gut versicherte Miteigentümerschaft

Ein Wasserschaden, ein Brand... In einer Wohnung gibt es viele Risiken, aber wenn ein Schaden in einer Eigentumswohnung auftritt, kann die Sache kompliziert werden. In der Tat ist die Versicherung eines solchen Gebäudes doppelt wichtig. Die Hausverwaltung muss eine Sammelversicherung für die gemeinsamen Teile abschließen, d. h. für die Eingangshalle, das Treppenhaus bzw. die Treppenhäuser, den Parkplatz, die Lüftungs- und Heizungsanlagen usw. Die Versicherung muss von der Hausverwaltung abgeschlossen werden. Anschließend versichert jeder Bewohner selbst über eine Wohngebäudeversicherung die privaten Teile. Wenn es sich bei den Bewohnern um Eigentümer handelt, ist es auch möglich, sich für einen globalen Kollektiv-Mehrgefahrenvertrag zu entscheiden.

Im Falle eines Schadens

Jeder Schaden in einer Eigentümergemeinschaft muss innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ereignis gemeldet werden, im Falle einer Naturkatastrophe innerhalb von zehn Werktagen. Danach ist es Aufgabe des Verwalters, die Dinge in die Hand zu nehmen und die Ursache des Schadens zu ermitteln. Ein Wasserschaden in einer Wohnung kann zum Beispiel durch ein Leck in den Gemeinschaftsräumen verursacht worden sein. Da ein Klempner mit der Untersuchung beauftragt wird, hängen die Kosten davon ab, was er findet: Sie werden wie der gesamte Schaden von der Versicherung des Bewohners gedeckt, wenn die Ursache im Privatbereich liegt, und von der Versicherung der Eigentümergemeinschaft, wenn die Ursache im Privatbereich liegt. Was die Instandsetzungsarbeiten betrifft, so sind diese vom Bewohner oder der Hausverwaltung zu tragen. Dasselbe gilt, wenn ein Feuer ausbricht: Experten werden an den Ort des Geschehens entsandt, um die Verantwortlichkeiten zu klären. Bei gemeinschaftlichen Teilen entspricht die Entschädigung dann dem Wiederherstellungswert. Bei Privatwohnungen hängt alles von der Art der Versicherung ab, die der Bewohner abgeschlossen hat.

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Fanny Pimentel

Geschrieben von

Fanny Pimentel

Geschrieben am

29 September 2016

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