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Geben Sie Ihre Mieteinnahmen in der Steuererklärung an!

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, deren Eigentümer Sie sind, ist der Mieteinnahmen die sich daraus ergibt, ist steuerpflichtig auf der Steuererklärung in Luxemburg.

Dies gilt sowohl für alle Gebietsansässigen, die über eine vermietete Immobilie verfügen unter Luxemburg oder im AuslandGrenzgänger mit vermieteten Immobilien in Luxemburg oder Grenzgänger mit vermieteten Immobilien im Ausland, die sich dafür entscheiden, bei der Abgabe ihrer Steuererklärung als ansässige Steuerzahler betrachtet zu werden.

Sie können jedoch auch von bestimmten Steuervorteile als Besitzer eines vermietete Immobilie.

Zum besseren Verständnis, was in der Steuererklärung in Luxemburg besteuert wird :

Das steuerpflichtige Mieteinkommen stellt Bruttoeinkommen, abzüglich der Beschaffungskosten. Dieses Mieteinkommen wird zugewiesen auf das laufende Steuerjahr von dem sie an den Eigentümer ausgezahlt wird. Konkret bedeutet dies, dass auch die für vergangene oder zukünftige Jahre erhaltenen Mieten in den Bruttoeinkommen des laufenden Steuerjahres.

Was kann man von den Mieteinnahmen abziehen?

Die Beschaffungsgebühren sind von den Mieteinnahmen absetzbar und umfassen die folgenden Elemente:

  • Kosten für Instandhaltung und Verteilung
  • Schuldzinsen
  • Abschreibung
  • Kosten für die Hausverwaltung

Darüber hinaus können Eigentümer, die ihre Immobilie im Rahmen einer sozialen Mietverwaltung vermieten, von einer Steuerbefreiung von 50% für Mieteinnahmen auf der Steuererklärung.

Wie geben Sie Ihre Mieteinnahmen an?

Dazu müssen Sie das Formular 190 zusätzlich zu Ihrer luxemburgischen Steuererklärung.

Die Erklärung Ihrer Mieteinnahmen kann mit taxx.lu und es wird zum Kinderspiel.

Indem Sie im Formular angeben "Steuerliche Situation" dass Sie Eigentümer eines Gebäudes sind, das Sie an Dritte vermieten, können Sie im nächsten Schritt alle Ihnen bekannten Daten eingeben "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" in Formular 190.

Das System der taxx.lu berechnet automatisch die Abschreibung und teilt bestimmte Kosten anteilig auf. Er bestimmt auch die Felder, in die die verschiedenen Beträge in der Steuererklärung einzutragen sind.

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

22. März 2021

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