Die Sollzinsen für ein Immobiliendarlehen in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg können abgezogen werden. Der absetzbare Betrag kann je nach Situation variieren, ob die Immobilie bereits vom Eigentümer bewohnt wird oder nicht. Tatsächlich können die Immobilienzinsen, wenn die Immobilie noch nicht bewohnt ist, bis zum Einzug vollständig von der Steuererklärung abgesetzt werden [...].
Steuerrecht
Setzen Sie Ihr Bausparguthaben bei der luxemburgischen Steuererklärung ab!
Die Zeit der Steuererklärungen steht vor der Tür, also ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was Sie absetzen können! Nach einem ersten Artikel über Bauprojekte widmen wir uns heute dem Bausparen. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, jeden Monat etwas auf einem Bausparvertrag beiseite zu legen, [...].
Setzen Sie Ihre im Bau befindliche Wohnung von Ihrer Steuererklärung ab!
Ihre Immobilie befindet sich derzeit im Bau oder in der Renovierung und Sie warten sehnsüchtig darauf, einziehen zu können? Gute Nachrichten: Sie sind berechtigt, die Sollzinsen für ein Immobiliendarlehen für Ihr im Bau befindliches Gebäude abzusetzen. So können Sie sparen, während Sie auf den Einzug warten! Ein paar Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie beginnen... In Luxemburg [...].
Steuerreform: Welche Maßnahmen für den Wohnungsbau?
Am 29. Februar 2016 hat die Regierung auf einer Pressekonferenz die Elemente der Steuerreform vorgestellt, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Für den Bereich Wohnen wurden mehrere Maßnahmen vorgestellt: Erleichterter Zugang zu Wohnraum Um die Finanzierungsfähigkeit seiner persönlichen Wohnung zu verbessern, muss der Steuerzahler, der nicht [...].