atHome.lu Blog
Menü

Immobilienzinsen bei der Steuererklärung in Luxemburg absetzen!

Die Schuldzinsen für ein Immobiliendarlehen Ihrer Steuererklärung in Luxemburg können abgezogen. Der absetzbare Betrag kann je nach Situation variieren, ob das Gebäude bereits vom Eigentümer bewohnt wird oder nicht.

Effektiv, wenn das Gebäude nicht noch nicht besetztDie Zinsen für Immobilien können voll abzugsfähig von der Steuererklärung bis zum Einzug des Steuerpflichtigen in die Wohnung.

Im Gegensatz dazu wird der Abzug von Immobilienzinsen gedeckelt sobald die Immobilie vom Steuerpflichtigen bewohnt. Diese richten sich nach dem Datum, an dem das Gebäude bezogen wurde.

So gelten für die Steuererklärung in Luxemburg seit 2017 folgende Höchstgrenzen:

Bei das Jahr der Beschäftigung dann für die 5 nachfolgende JahreDie Zinsen für Immobilien können bis zu 2.000€ abgezogen. Die 5 folgende Jahrekönnen Sie Folgendes abziehen 1.500€ der Steuererklärung dann später 1000€ Passivzinsen für Immobilien abzugsfähig sein werden.

Für jede Person im Haushalt die Obergrenze wird erhöht durch seinen eigenen Betrag.

Zum besseren Verständnis bieten wir Ihnen zwei Beispiele:

Beispiel 1 :

Am 6. Mai 2017 erwarben zwei Ehepartner mit ihren beiden noch minderjährigen Kindern ein Einfamilienhaus. Sie haben am 6. Mai 2017 einen Immobilienkredit aufgenommen, um ihr Haus zu finanzieren, was zu einer Zinsbelastung von 9500€ geführt hat. Seit diesem Tag bewohnen sie ihr Haus.

In diesem Fall beträgt die Obergrenze für absetzbare Immobilienzinsen : 4 x 2000€ = 8000€.

Beispiel 2 :

Eine dreiköpfige Familie nimmt Anfang 2020 einen Kredit auf, um ihr Haus zu finanzieren. Dieser Kredit generiert Zinsen in Höhe von 14.000€. Die Familie zieht am 30. Juni 2020 in ihr Haus ein, dessen Bau gerade abgeschlossen wurde.

So die absetzbaren Immobilienzinsen: 12.980,83€ (6.980,83€ + 6.000€)

  • 1er Januar 2020 - 1er Juli 2020 (182 Tage): 14.000€ x 182/365 = 6.980,83€.
  • 02. Juli 2020 - 31. Dezember 2020 (183 Tage): 2.000€ x 3 = 6.000€.

Der Abzug von Immobilienzinsen ist mit taxx.lu ein Kinderspiel!

Um Ihr Immobiliendarlehen in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg, Formular 100, anzugeben, gehen Sie auf taxx.lu zum Formular "Steuerliche Situation". Sie müssen dann nur noch das entsprechende Kästchen in der Kategorie "Immobilien im Jahr 2020" ankreuzen.

Füllen Sie im Anschluss daran das Formular "Immobilien" aus, mit dem Sie die Zinsen für Immobilien abziehen können. Alle erforderlichen Informationen finden Sie auf der jährlichen Bescheinigung Ihrer Bank.

Geben Sie einfach das Datum Ihres Einzugs auf taxx.lu wenn Sie Ihre Immobilie im Laufe des Jahres bewohnen. So wird das System automatisch den absetzbaren Betrag für die Steuererklärung in Luxemburg nach der Pro-rata-Regel berechnen.

atHome

Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

22. März 2021

vergrößerncrossMenüchevron-down