Die Sollzinsen für ein Immobiliendarlehen in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg können abgezogen werden. Der absetzbare Betrag kann je nach Situation variieren, ob die Immobilie bereits vom Eigentümer bewohnt wird oder nicht. Tatsächlich können die Immobilienzinsen, wenn die Immobilie noch nicht bewohnt ist, bis zum Einzug vollständig von der Steuererklärung abgesetzt werden [...].