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Kosten, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind

Mit dem Kauf einer Immobilie sind mehrere Ausgaben direkt verbunden. Diese müssen im Budget berücksichtigt werden, insbesondere bei der Aufnahme eines Immobilienkredits. Hier sind die Einzelheiten.

Notargebühren

Die Notarkosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb, die in den Händen des Notars bezahlt werden.

An die Steuerbehörde zu entrichtende Gebühren

  • Gebühren für Registrierung und Transkription

Der Normalsatz für den entgeltlichen Erwerb einer Immobilie (Haus, Wohnung, Baugrundstück) beträgt 7%, davon 6% Registrierungsgebühren und 1% Umschreibungsgebühren, die auf den Preis des Grundstücks und der eventuell errichteten Gebäude berechnet werden.

  • Registrierungsgebühren

Je nach Wohnort und Verwendungszweck des gekauften Gutes gibt es verschiedene Fälle:

  • Der in Luxemburg ansässige Erwerber, der beabsichtigt, die Immobilie selbst zu bewohnen, profitiert von der Registrierungs- und Umschreibungssteuer zum Pauschalsatz von 100 €, wenn diese Steuer - d.h. 7 % berechnet auf den Betrag des Grundstücks und der eventuell errichteten Gebäude - die pro Person gewährte Steuergutschrift von 20.000 € nicht überschreitet (siehe unten Punkt D. Bellegenakt);
  • Der Erwerber, der nicht in Luxemburg wohnhaft ist und beabsichtigt, die Immobilie selbst zu bewohnen, muss die Eintragungs- und Umschreibungsgebühren vorstrecken, kann diese jedoch später zurückerhalten, indem er dem Notar eine Wohnsitzbescheinigung vorlegt, die belegt, dass er in der erworbenen Wohnung wohnhaft ist;
  • Ein Käufer, der plant, seine Wohnung zu vermieten, erhält keine Steuergutschrift und muss die volle Registrierungs- und Umschreibungsgebühr zahlen, d. h. 7 %, die auf den Betrag des Grundstücks und der eventuell errichteten Gebäude berechnet wird.

Ausgaben des Notars

Dieser Betrag entspricht der Erstattung von Kosten, die dem Notar im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb eventuell entstanden sind, z. B. Kosten für die Beantragung von Katasterauszügen, die Beschaffung bestimmter Verwaltungsunterlagen bei der Hausverwaltung, Behörden etc.

Notarielle Honorare und Gebühren

Hierbei handelt es sich um die Vergütung des Notars, die durch eine großherzogliche Verordnung festgelegt wird. Sie entspricht etwa 1 % Preis des Grundstücks und der eventuell errichteten Gebäude.

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Kosten für die Hypothek

Es handelt sich um ein dingliches Pfandrecht an einer Immobilie, das die Rückzahlung des geliehenen Betrags garantiert.

Der Notar wird beauftragt, die Urkunde über die konventionelle Hypothek zu erstellen, wodurch Notarkosten entstehen, die zu berücksichtigen sind.

Damit die Hypothek Dritten (d. h. möglichen Gläubigern des zukünftigen Eigentümers) entgegengehalten werden kann, muss sie in einem der Hypothekenbüros in Luxemburg eingetragen werden.

Beispiel: Für eine gekaufte Immobilie im Wert von 400.000.-€ fallen ca. 2.700.-€ Hypothekenkosten an (Registrierungs- und Eintragungsgebühren sowie Notargebühren).

Wird die Immobilie vor Ablauf der Laufzeit des Immobilienkredits verkauft, muss der Verkäufer die Aufhebung dieser Hypothek erwirken. Diese Formalität erfordert eine neue notarielle Urkunde und ist daher mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Restschuldversicherung

Das Kreditinstitut verlangt in der Regel eine Restschuldversicherung die den Restbetrag abdeckt, der im Fall des vorzeitigen Todes des Kreditnehmers zurückgezahlt werden muss.

"Bëllegen Akt" oder Steuergutschrift

Um die Nebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum zu senken, hat die Regierung für Käufer einer Immobilie zu persönlichen Wohnzwecken eine Ermäßigung, die sogenannte Steuergutschrift, auf die Eintragungs- und Umschreibungsgebühr (auch "Bëllegen Akt" genannt) eingeführt.

Diese Steuergutschrift ist auf 20.000-€ pro Erwerber begrenzt. Für ein Ehepaar wird dieser Betrag verdoppelt.

Die Registrierungs- und Domänenverwaltung wird in jedem Fall einen Mindestbetrag von 100.-€ als Registrierungsgebühr erheben.

Der Erwerber muss die Wohnung innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der notariellen Kaufurkunde tatsächlich und persönlich bewohnen und muss sich bei Immobilien, die nach dem 1. Januar 2008 erworben wurden, verpflichten, die Immobilie für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwei Jahren zu bewohnen.

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atHome

Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

13. März 2018

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