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Wie hoch sind die Notargebühren in Luxemburg?

Wie hoch sind die Notargebühren in Luxemburg? Und haben Sie Anspruch auf eine Steuergutschrift? Zwei Fragen, die sich viele zukünftige Hausbesitzer stellen. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Notarkosten für den Kauf einer Immobilie berechnen und was sie abdecken.

Was beinhalten die Notarkosten?

Die Notarkosten umfassen die Gebühren, die dem Finanzministerium und die Kosten für das Notariat.

Steuern

Hierbei handelt es sich um die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren, die vom Notar eingezogen und an die Administration de l'Enregistrement et des Domaines abgeführt werden. Beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Baugrundstücks in Luxemburg belaufen sie sich auf 7% :
- 6% für die Registrierungsgebühr
- 1% für die Kosten der Transkription

Das Honorar des Notars

Im Großherzogtum Luxemburg sind die Gebühren des Notars durch eine Verordnung geregelt. Diese liegen in etwa bei 1%. Dieser Betrag deckt die Kosten der Kanzlei sowie das Gehalt des Notars und seiner Mitarbeiter.
Anschließend kann die Erstattung der Kosten des Notariats im Zusammenhang mit dem Kauf hinzukommen: Katasterauszug, Vermessungsgebühren...

Wie werden die Notargebühren in Luxemburg berechnet?

Der Höchstbetrag der Steuergutschrift beträgt 20 000 € pro Erwerber. Das heißt für ein Paar 40 000 €. Dies entspricht einem Kaufpreis von 300.000 € für eine Einzelperson und 600.000 € für ein Paar. Über diesen Kaufpreis hinaus wird die Steuergutschrift für die 300 000 € bzw. 600 000 € übersteigende Tranche nicht mehr angewendet.

Ich kaufe allein :

Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € belaufen sich die Notarkosten einschließlich des Kaufpreises auf 516.652 €. Die Berechnung lautet wie folgt:
Kaufpreis: 500.000 €
Registrierungsgebühren: 35.000 €
Steuergutschrift "Bellegen Akt": - 20.000 €.
Notarkosten: 1.652 €.

Wir kaufen zu zweit :

Für ein Paar, das eine Immobilie für 500 000 € kauft, belaufen sich die Notarkosten auf 1752 €.
Die Berechnung der Notarkosten für den Kauf einer Immobilie als Paar beträgt :
Kaufpreis: 500.000 €
Registrierungsgebühren: 35.000 €
Steuergutschrift: - 35.000 €.
Registrierungsgebühr für den zweiten Eigentümer: 100 €.
Notarkosten: 1652 €.

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Habe ich Anspruch auf eine Steuergutschrift?

Um Anspruch auf die Steuergutschrift namens "Bëllegen Akt" zu haben, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

- Ihre Immobilie erwerben, um dort Ihren Hauptwohnsitz begründen
- Bewohnen der Immobilie innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf
- Die Immobilie innerhalb von 48 Monaten bewohnen, wenn es sich beim Erwerb um ein Grundstück oder ein im Bau befindliches Gebäude handelt.
- Die Wohnung ganz oder teilweise nicht vermieten

Wichtig! Muss auf der notariellen Urkunde erscheinen :

- der Antrag auf Steuergutschrift
- einen Vermerk, dass der Eigentümer in der Wohnung leben wird
- eine Verpflichtungserklärung, der Steuerbehörde innerhalb von drei Monaten die Vermietung oder den Wiederverkauf der Immobilie zu melden

Zu beachten Die Residenzpflicht gilt für 24 Monate. Sollte das Gebäude während dieser Zeit vermietet oder veräußert werden, müssen die nicht gezahlten Beträge der Steuergutschrift nachgezahlt werden.

atHome

Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

07. Februar 2019

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