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Ein neuer Pacte Logement 2.0 enthüllt

Auf der Pressekonferenz am 30. Juli 2020 stellten der Minister für Wohnungswesen, Henri Kox, und die Innenministerin, Taina Bofferding, den Gesetzentwurf vor, der die künftige Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden zur Förderung des Angebots an erschwinglichen Wohnungen festlegt. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einführung einer neuen Regel vor, die es dem öffentlichen Sektor ermöglicht, in besonderen Bebauungsplänen "neuer Stadtteil" eine bestimmte Anzahl an erschwinglichen Wohnungen zu erwerben.

Minister Henri Kox und Taina Bofferding stellen den neuen Pacte Logement vor 

Am 31. Dezember 2020 läuft der derzeit geltende Pacte logement aus. Seit 2017 bereitet das Wohnungsbauministerium ein neues Programm zur Unterstützung von Gemeinden vor, mit dem das Angebot an bezahlbarem Wohnraum weiter ausgebaut werden soll. Das Wohnungsbauministerium hat sich dafür entschieden, den Wohnraumpakt 2.0 auf der Grundlage eines partizipativer Prozess mit den Gemeinden.

So führte das Ministerium für Wohnungsbau in 2019 sechs interaktive regionale Workshops mit Gemeindevertretern, um deren Ideen und Erfahrungen zu sammeln, um dann konkrete Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel zu entwickeln, mehr erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Die Ergebnisse dieses Austauschs wurden in der Abgeordnetenkammer vorgestellt und waren Gegenstand einer Konsultationsdebatte.

Anschließend wurde mit den konkreten Arbeiten zur Umsetzung des Gesetzesvorentwurfs im Hinblick auf den neuen Wohnungsbaupakt begonnen. Am 29. Juli 2020 genehmigte der Regierungsrat der Gesetzesvorentwurf des neuen Wohnungsbaupakts.

Der Pacte logement 2.0 wird bis 2032 in Kraft sein und ermöglicht den Beginn eines neuen Ansatzes für die Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Gemeinden als Partner des Staates besser zu unterstützen, um das Wohnungsangebot zu erhöhen, das Bodenpotenzial zu mobilisieren und schließlich die Wohnqualität zu verbessern.

Zu diesem Zweck neue Instrumente und Mechanismen eingeführt werden:

  1. der WohnberaterSie unterstützt die Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung einer Wohnraumstrategie;
  2. das lokale Aktionsprogramm - Wohnen (PAL), der eine echte kommunale Strategie zur Förderung erschwinglichen Wohnraums darstellt, die die Prioritäten definiert und die Projekte der Gemeinde im Bereich des Wohnraums auflistet;
  3. die finanzielle Unterstützung des StaatesDie Mittel werden direkt von der Anzahl der geschaffenen erschwinglichen Wohnungen abhängen und sollen für Projekte verwendet werden, die die Ziele des Wohnraumpakts unterstützen.

"Die Gemeinden sind die bevorzugten Partner des Staates, um das notwendige Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu schaffen, an dem es heute leider mangelt. Der Wohnungsbaupakt 2.0 wird der Hebel sein, der dazu beiträgt, einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik herbeizuführen", betonte Wohnungsbauminister Henri Kox auf der Pressekonferenz.

Um den Gemeinden ein wirksames Mittel an die Hand zu geben, erschwingliche Wohnungen oder auch Grundstücke zu erwerben, die die Schaffung erschwinglicher Wohnungen ermöglichen, wird vorgeschlagen, einen neuen Artikel 29 einzufügenbis im geänderten Gesetz vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und Stadtentwicklung. Das mit dem ersten Wohnraumpakt eingeführte Instrument erwies sich nämlich als wenig wirksam, da viele der so geschaffenen Wohnungen früher oder später zu Marktpreisen verkauft wurden.

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Die neue Bestimmung sieht daher vor, dass Grundstücke, auf denen erschwingliche Wohnungen entstehen sollen, von den Immobilienentwicklern entweder an die Gemeinden oder an den Staat abgetreten werden, damit diese Eigentümer von Wohnungen werden können. Der Erwerb einer erheblichen Anzahl von Wohnungen durch den öffentlichen Sektor ist in der Tat von entscheidender Bedeutung, um das Angebot an erschwinglichen Wohnungen zu erhöhen und eine gute soziale Mischung in zukünftigen Wohngebieten zu erhalten.

Darüber hinaus wird die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum durch die Verpflichtung gestärkt, einen deutlich höheren Anteil an Land für diesen Zweck zu reservieren. Nach geltendem Recht müssen nur Sonderentwicklungspläne (PAP), die mehr als 25 Wohneinheiten vorsehen, 10% der für den Wohnungsbau vorgesehenen bebauten Fläche für preisgünstige Wohnungen reservieren. Der Gesetzentwurf zum Wohnraumpakt schlägt vor, zum einen auch auf kleinere PAPs abzuzielen und zum anderen einen größeren Anteil der bebauten Fläche zu reservieren, der bis zu 30% der bebauten Fläche ausmachen kann.

"Wenn wir verhindern wollen, dass sich die soziale Spaltung in Luxemburg vertieft, ist es die Pflicht der öffentlichen Hand, ihren eigenen Wohnungsbestand weiter auszubauen und aktiv in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Die Maßnahmen des neuen Wohnungspakts werden ihnen dazu die notwendigen und effizienten Mittel an die Hand geben", so Innenministerin Taina Bofferding abschließend.

Pressemitteilung Ministerium für Wohnungsbau und Innenministerium

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30. Juli 2020

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