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Finanzielle Unterstützung für Ihre Renovierungsarbeiten

Bei einem Neukauf oder zur Verbesserung des Wohnkomforts planen viele Menschen Renovierungsarbeiten in ihrer Wohnung.

Ja, aber bevor Sie sich auf den Weg machen, sollten Sie Folgendes beachten sein Budget gut schnüren indem sie Kostenvoranschläge einholen und sich über die vom luxemburgischen Staat angebotenen finanziellen Hilfen informieren.

Direkte finanzielle Unterstützung

In Luxemburg kann man eine "Verbesserungsprämie" erhalten, um die Renovierung einer Wohnung zu finanzieren. Es handelt sich dabei um eine direkte Kapitalhilfe. Diese Prämie wird für bestimmte Arbeiten gewährt, die zur Verbesserung der Bewohnbarkeit, der Gesundheit und der Sicherheit Ihrer Wohnung (bestehende Wohnung) durchgeführt werden.

Wer kann die Prämie erhalten?

Die Verbesserungsprämie ist ein Anteil an den Kosten der Renovierungsarbeiten. Die Prämie wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, insbesondere abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Art der Wohnung, die renoviert werden soll.

Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen legalen Wohnsitz in Luxemburg haben und Eigentümer der Wohnung sein. Sie müssen auch dort wohnen, da die Wohnung Ihr ständiger Hauptwohnsitz sein muss. Außerdem dürfen Sie weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.

Für welche Arbeiten? 

Die Arbeiten müssen in Gebäuden durchgeführt werden, deren Erstbezug vor 15 Jahren stattgefunden hat. Es ist nicht erforderlich, dass Sie der Erstbewohner sind.

Wenn jedoch bestehende Räume vergrößert oder neue Räume geschaffen werden, spielt das Alter des Gebäudes keine Rolle mehr. Zu diesem Zeitpunkt müssen nur noch die Kriterien für die Wohnnutzfläche erfüllt werden. Bei einem Einfamilienhaus darf die Fläche maximal 140 m² und bei einer Wohnung maximal 120 m² betragen.

Hier nun die Arbeiten, die für diese Hilfe in Frage kommen :

  • die Dacheindeckung, das Gerüst oder die Verzinkung
  • das Austrocknen feuchter Wände
  • die Einrichtung eines Kriechkellers oder einer gleichwertigen Isolierung
  • den Anschluss an die Kanalisation oder die Abwasserentsorgung
  • Ausstattung der Wohnung mit Badezimmern und Toiletten, einschließlich der Klärgrube
  • das Verlegen von Wasser-, Gas- und Stromleitungen
  • den Einbau und die Erneuerung der Zentralheizung
  • das Anbringen und Ersetzen von Fensterläden
  • das Hinzufügen oder Erweitern von Wohnräumen
  • die Renovierung der Fassaden durch ein traditionelles Verfahren
  • die Sanierung von Häusern, die ausgeprägt Radon (radioaktives Gas) ausgesetzt sind

Beachte, dass laufende Instandhaltungs- oder Verschönerungsarbeiten nicht in Frage kommen.

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Wie hoch ist diese Hilfe?

Die Verbesserungsprämie entspricht dem maximal 30 % des Rechnungsbetrags in Bezug auf die Renovierungsarbeiten.

Sein Betrag darf die Gesamtsumme von 10.000 Euro pro begünstigter Person. Bei einem Verkauf der Wohnung muss diese Prämie nicht zurückgezahlt werden.

Wir haben Ihnen hier nur die Verbesserungsprämie vorgestellt, aber der luxemburgische Staat bietet auch indirekte Hilfen für die Renovierung an, nämlich den Abzug von Schuldzinsen und anderen Kosten im Zusammenhang mit der Renovierung einer noch nicht bewohnten Immobilie sowie die Erstattung der Mehrwertsteuer oder die direkte Anwendung des superreduzierten Satzes. Hinzu kommen spezifische direkte Hilfen, wie z.B. finanzielle Hilfen für Energieberatung oder für behindertengerechte Umbauten.
Weitere Infos auf www.guichet.lu

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

20. Oktober 2020

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