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Schneefall: Ist Ihr Haus gut versichert?

Der Winter hat sich mit der Rückkehr des Schnees endgültig in Luxemburg niedergelassen!

Schneeflocken, Schneemann und Schlitten stehen neben Schneereifen, Schneeräumern und Staus... Die weiße Decke macht die einen glücklich und die anderen unglücklich!
Aber wie schön ist es, sich nach einem verschneiten Freizeitnachmittag oder nachdem man den glatten Straßen getrotzt hat, zu Hause aufwärmen zu können!

Natürlich wollen Sie sich den Spaß nicht durch einen Dachschaden aufgrund der Schneelast verderben lassen!

Es ist also an der Zeit, zu überprüfen, ob Ihr Haus gut versichert ist! 😉.

Fällt der Schnee ... und mein Dach auch!

Neben einem Wasserschaden, der durch eindringendes Wasser verursacht wird, kann Schnee auch andere Schäden an Ihrem Haus verursachen: ein Dach, das sich unter der Last des Schnees senkt, eine tropfende Dachrinne...

Unabhängig vom Schaden wird dieser nur dann übernommen, wenn dies in den Klauseln Ihres Hausratversicherungsvertrags festgelegt ist.

In den meisten Fällen gibt es eine Sturmversicherung, die Sachschäden abdeckt, die direkt durch Wind oder umgestürzte Körper, Hagel, Schnee- oder Eislast auf Dächern und auch durch Hagelschlag auf Gebäude verursacht werden.

Natürlich gibt es in jedem Versicherungsvertrag Grenzen und Bedingungen, die für die Entschädigung vorgesehen sind. Anhand dieser Informationen können Sie überprüfen, in welchem Umfang Sie entschädigt werden können.

Sie sollten jedoch auf bestimmte Klauseln achten, die eine Garantie ausschließen. Beispielsweise kommt die Versicherung nicht für Schäden auf, die auf die Verletzlichkeit bestimmter Gebäude oder Immobilien (z. B. nicht vollständig umschlossene und überdachte Gebäude, Nebengebäude aus leichten Materialien, Objekte im Freien) oder auf mangelnde Reparatur und Wartung Ihres Eigentums zurückzuführen sind.

Einige Schäden können daher vermieden werden, z. B. durch die richtige Isolierung von Außenrohren (die dazu neigen, zu platzen, wenn die Temperaturen wieder steigen) oder durch die Isolierung unbeheizter Räume wie Keller oder Garage.

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Es gibt Schäden... was soll ich tun?

Sobald Sie Schäden durch Schnee feststellen, sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden.
Je nach Quelle variiert die Frist zwischen 72 Stunden und maximal 5 Tagen. Prüfen Sie daher, was in Ihrem Versicherungsvertrag steht.

Um einen Antrag auf Schadenersatz zu stellen, müssen Sie eine Liste mit den Zahlen der verlorenen oder beschädigten Gegenstände erstellen. Bereiten Sie außerdem eine genaue Beschreibung der Schäden vor, belegen Sie diese mit Fotos und vergessen Sie nicht, Beweise vorzulegen, die belegen, dass das Eigentum Ihnen gehört.

Denken Sie auch daran, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit sich die Situation nicht verschlimmert!
Wenn z. B. Dachziegel von Ihrem Dach herunterzufallen drohen, versuchen Sie, sie vorübergehend zu befestigen.
Denn wenn es keine vorübergehenden Lösungen gibt, könnte Ihr Versicherer Ihnen dies vorwerfen und Ihre Entschädigung wäre geringer als erwartet!

Letzter Schritt im Entschädigungsprozess: Ein Sachverständiger kann vor Ort hinzugezogen werden, um den Schaden zu begutachten und zu beziffern.
Zögern Sie daher nicht, beschädigte Gegenstände aufzubewahren, um sie ihm bei Bedarf vorlegen zu können.

Nach der Bezifferung teilt Ihnen Ihr Versicherer mit, wie hoch die voraussichtliche Entschädigung sein wird.
Sie wird Ihnen ausgezahlt, sobald Sie sich mit dem Betrag einverstanden erklärt haben.
Wenn Sie die vorgeschlagene Entschädigung anfechten möchten, muss Ihre Versicherung Ihren Anspruch prüfen, um über eine mögliche Änderung des Entschädigungsbetrags zu entscheiden.

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Geschrieben von

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Geschrieben am

19. Dezember 2017

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