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Staatliche Unterstützung für die Finanzierung einer Mietgarantie beantragen

Personen, die eine Wohnung mieten möchten, aber nicht über die nötigen Mittel verfügen, um eine vom Vermieter verlangte Mietgarantie (Solvenzgarantie oder Kaution) zu finanzieren, können die Hilfe zur Finanzierung dieser Garantie beantragen.

Die Bedingungen

Der Antrag auf Unterstützung bei der Finanzierung der Mietgarantie kann von jeder Person gestellt werden, die :

  • ist volljährig;
  • berechtigt ist, sich rechtmäßig im Großherzogtum Luxemburg aufzuhalten, und die im Bevölkerungsbüro einer Gemeinde im Großherzogtum eingetragen ist ;
  • weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen Wohnung ist, sei es im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland ;
  • einen Mietvertrag für auf dem Gebiet des Großherzogtums abgeschlossen hat, der seinen ständigen Hauptwohnsitz darstellt ;
  • mit einem Finanzinstitut einen Vertrag über die Hinterlegung einer Summe abgeschlossen hat, die dem Betrag der vom Staat an den Vermieter gezahlten Beihilfe entspricht, und diese Summe auf einfache Aufforderung des Staates an diesen zu überweisen, insbesondere mittels eines Verpfändungsvertrags.

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Voraussetzungen

Der Erhalt der Hilfe ist außerdem an folgende Einkommensbedingungen geknüpft:

  • das Einkommen des Antragstellers nicht mehr als das 2,5-fache des garantiertes Mindesteinkommen (RMG) ;
  • die monatliche Miete darf in keinem Fall einen Betrag von ca. 1.250 Euro übersteigen.
  • Die Höhe der zu gewährenden Beihilfe darf drei Monatsmieten nicht überschreiten. Der Höchstbetrag der Beihilfe ist auf 573 Euro (Wert zur Zahl 100 des Verbraucherpreisindexes) begrenzt.

Beschreibung des Ansatzes

Der Antrag erfolgt über das Formular Antrag auf Erhalt einer Beihilfe zur Finanzierung einer Mietgarantie, der mit folgenden Unterlagen an die Abteilung für Wohngeld zurückgeschickt werden muss:

  • Lohnbescheinigung des Antragstellers und des Ehepartners für die 6 Monate vor dem Antragsdatum ;
  • Wohnsitzbescheinigung, die von der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des Antragstellers ausgestellt wurde ;
  • Kopie des Reisepasses, Personalausweises oder der Aufenthaltsgenehmigung (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers ;
  • Mitgliedsbescheinigung vom Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit.

Diese Informationen finden Sie auf der Website http://www.guichet.public.lu.

Alle Mietangebote in Luxemburg sind auf atHome.lu

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

28. Januar 2011

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