Die Rechte und Pflichten eines Mieters

Sobald Sie Ihren Mietvertrag mit dem Eigentümer einer Immobilie schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters festgelegt sind. Welche Rechte haben Sie als Mieter? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Die erste Pflicht für einen Mieter: seine Miete bezahlen
Eine regelmäßige Zahlungsmoral ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man Mieter ist. Der Mietvertrag legt jedoch nicht nur die Frist für die Zahlung der Miete fest (die alle zwei Jahre erhöht werden kann), sondern auch eine Kaution, die drei Monatsmieten nicht überschreiten darf und die dazu dient, eventuelle Schäden an der Immobilie während der Mietzeit zu begleichen. Die Nebenkosten (Instandhaltung der Gemeinschaftsräume, Grünflächen, Müll ...) können entweder tatsächlich oder pauschal bezahlt werden. Die jährliche Abrechnung muss dem Mieter zugestellt werden.
Die Pflichten des Mieters
Menschen in einer angemessenen und gesunden Wohnung leben zu lassen, stellt eine Verpflichtung für den Vermieter dar. Es ist jedoch Aufgabe des Mieters, zur Instandhaltung der Wohnung beizutragen, ohne sie jedoch zu verändern! Sie dürfen zwar einen Nagel einschlagen, um einen Bilderrahmen aufzuhängen, aber Sie dürfen keine Trennwand einreißen, um das Wohnzimmer zu vergrößern!
Ebenso ist es Ihnen untersagt, Ihren Wohnraum in ein Büro umzuwandeln. Wenn Sie ein Problem feststellen, das nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, sollten Sie den Vermieter informieren, damit dieser die entsprechenden Handwerker kontaktiert.
Vorsicht ist jedoch geboten, denn wenn die Sorge selbst verschuldet ist (z. B. ein Gaskessel, der nicht jährlich kontrolliert wird), kann man Ihnen die Schuld dafür geben und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Schließlich ist es Pflicht, seine Immobilie ab dem Einzug zu versichern.
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Die Rechte des Mieters: Willkommen zu Hause!
Der Mietvertrag besagt, dass Sie eine Wohnung gegen eine Miete bewohnen. Das bedeutet konkret, dass Ihr Vermieter kein uneingeschränktes Besuchsrecht hat! Er kann Sie jedoch ein- bis zweimal im Jahr besuchen, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Natürlich kann er nicht ohne Ihr Wissen in Ihre Wohnung eindringen oder die Schlösser auswechseln, ohne Sie darüber zu informieren!
Geschrieben von
Fanny Pimentel
Geschrieben am
22. September 2020