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In Luxemburg einen Kredit aufnehmen, um jenseits der Grenze einzukaufen?

Sie haben ein Immobilienprojekt, müssen aber einen Kredit aufnehmen, um es zu verwirklichen. Egal, ob Sie Franzose, Belgier oder Deutscher sind, Sie können sich an Banken in Luxemburg wenden. Es kann nämlich sinnvoll sein, in Luxemburg einen Kredit aufzunehmen, um im Ausland zu kaufen.

Das EU-Gesetz ist in dieser Frage eindeutig: EU-Bürger haben die Möglichkeit, in anderen EU-Ländern als ihrem eigenen Kredite aufzunehmen. Für einen Franzosen oder Belgier ist Luxemburg natürlich auf den ersten Blick ein bevorzugtes Ziel, wegen der Nähe, aber auch wegen der gemeinsamen Sprache und der Zugehörigkeit des Großherzogtums zur Eurozone. Es ist nämlich schwierig, einen Kredit auszuhandeln, wenn man nicht die gleiche Sprache wie sein Banker spricht oder wenn man mit den Wechselkursen jonglieren muss!

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Zinssätze und Verbraucherschutz

Nachdem die Erlaubnis zur Kreditaufnahme in Luxemburg erteilt wurde, stellt sich die Frage, ob sich dies als interessant erweist, insbesondere im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit. Wie in Frankreich bieten die luxemburgischen Banken Kredite mit festen oder variablen Zinssätzen an, wobei in Luxemburg jedoch die variablen Zinssätze am häufigsten gewählt werden. Es gibt noch weitere Elemente, die berücksichtigt werden müssen, wie z. B. Strafen bei vorzeitiger Rückzahlung, die Frage der Kreditnehmerversicherung oder auch der Schutz des Kreditnehmers. In diesem Zusammenhang ist übrigens zu beachten, dass die sogenannte Scrivener-Frist (11 Tage zwischen der Annahme des Darlehens und dem Zugriff auf die geliehenen Beträge) in Luxemburg wie überall sonst in Europa gilt.

Kreditaufnahme in Luxemburg, um im Ausland zu kaufen: Vorsicht bei der Bonität der Kreditnehmer

Und wie überall sonst auch, sind die luxemburgischen Banken natürlich um die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer besorgt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung (oder virtueller Werbung) ist es nicht so einfach, einen Kredit in Luxemburg aufzunehmen, wenn man in Frankreich ein Bankverbot hat (eingetragen in der Kartei der Rückzahlungsstörungen von Krediten an Privatpersonen (FICP)) oder bei der belgischen Nationalbank registriert ist. Die Finanzinstitute werden daher Sicherheiten verlangen, und die Sache kann noch komplizierter werden, wenn sie einen Wohnsitz für das Einkommen verlangen. Dies ist natürlich möglich, zieht aber zusätzliche Schritte nach sich, insbesondere bei der Steuerbehörde.

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Geschrieben von

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Geschrieben am

10. Oktober 2016

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