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Die zehnjährige Garantie: Ihre neue Wohnung ist 10 Jahre lang abgesichert

 

Beim Bau oder der Renovierung eines Wohngebäudes ist es notwendig, Fachleute zu beauftragen, um diese oftmals komplexen Maßnahmen erfolgreich durchzuführen. Architekten und Handwerker haften daher im Schadensfall gegenüber dem zukünftigen Käufer durch die Anwendung spezieller Garantien Die wichtigste ist die zehnjährige Garantie. Sie deckt das Gebäude für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss der Arbeiten ab. Dies ist eine der Stärken von den Kauf von neuen Immobilien.

Wer profitiert davon?
Welche Schäden deckt sie ab?
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atHome.lu beleuchtet das Thema.

 

10 Jahre Deckung  


Die zehnjährige Garantie (oder zehnjährige Haftung) deckt also jede neu gebaute oder renovierte Immobilie für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abschluss der Arbeiten ab. Diese Haftung ist übrigens in Gesetzestexten geregelt.

Das bedeutet, dass das Haus auch dann versichert ist, wenn es während der zehnjährigen Garantiezeit gekauft wird. Die Garantie geht also vom ersten Erwerber auf die nachfolgenden Untererwerber über, ohne dass sich die Dauer ändert.

 

Welche Schäden sind abgedeckt?


Die zehnjährige Haftung der Bauherren betrifft Baumängel und Bauschäden, die das versicherte Bauwerk beeinträchtigen können, die die Festigkeit des Bauwerks gefährden oder es für den vorgesehenen Zweck ungeeignet machen. 
Dies umfasst auch Probleme im Zusammenhang mit der Festigkeit von Ausstattungsgegenständen, die eine Einheit mit dem Bauwerk bilden, sowie Schäden, die das Bauwerk in seinen Ausstattungsgegenständen beeinträchtigen. 
Der Bauherr ist auch gegen die Nichteinhaltung bestimmter verbindlicher Normen geschützt.

Mit anderen Worten: Der zehnjährige Schutz berücksichtigt den Rohbau, die Wände, das Gebälk, die Treppen, die Rohrleitungen und die Decken; und im weiteren Sinne kann er auch größere Renovierungs- oder Ausbauarbeiten abdecken, z. B. eine Fassadenverkleidung, die Erneuerung eines Fliesenbodens oder des Daches sowie alle Arbeiten, die die Festigkeit des Gebäudes beeinträchtigen.

Dagegen übernimmt sie nicht :

  • Schäden, die aus offensichtlichen Mängeln resultieren, die bei der Abnahme des Bauwerks nicht festgestellt wurden ;
  • Schäden, die der Versicherte absichtlich herbeigeführt hat ;
  • Schäden, die auf Verschleiß, mangelnde Wartung oder anormale Nutzung zurückzuführen sind ;
  • Schäden, die auf eine fremde Ursache zurückzuführen sind: Kataklysmen, Bürgerkrieg...

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Wer unterliegt der zehnjährigen Garantie?


Die zehnjährige Haftung verpflichtet die "Bauherren" im weitesten Sinne des Wortes.

Diese Bezeichnung bezieht sich auf alle Personen, die am Bau oder an der Renovierung einer Wohnung beteiligt sind, d. h. Architekten, Ingenieure, Techniker, Planungsbüros, Hersteller... 
Unter den Begriff "Bauherren" fallen auch Bauträger, Bauherren von Einfamilienhäusern, Parzellierer, aber auch Privatpersonen, die eine Immobilie verkaufen, nachdem sie sie gebaut haben oder bauen ließen.

 

Der Versicherungsvertrag für die zehnjährige Garantie


Am Rande der zehnjährigen Garantie steht die Versicherung der zehnjährigen Garantie.

Im Gegensatz zur zehnjährigen Garantie, bei der man die Haftung des Bauherrn für Baumängel nachweisen muss, genießt der Bauherr oder Käufer durch die Versicherung der zehnjährigen Garantie einen Schutz, der unabhängig von allen Bauherren, Bauträgern, Architekten und Gewerken ist.
Das bedeutet also: Wenn innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Bauarbeiten Schäden festgestellt werden, kann der Eigentümer entschädigt werden, ohne darauf warten zu müssen, dass die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien festgestellt werden. Diese Versicherung gilt auch im Falle des Konkurses oder des Verschwindens eines der Erbauer. 

Der Abschluss einer Zehnjahresversicherung verpflichtet den Bauherrn, ein von der Versicherungsgesellschaft zugelassenes Kontrollbüro zu beauftragen, dessen Aufgabe es ist, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die verwendeten Materialien zu überwachen. 
Der Versicherungsvertrag muss vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden und seine Referenzen müssen im Bauvertrag angegeben werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn es sich um einen Bau oder eine Renovierung handelt, die von einer Privatperson (die ihr Haus gebaut hat oder bauen ließ) durchgeführt wurde. Diese schließen nämlich aufgrund der hohen Kosten keine Versicherung ab.
Das bedeutet dann, dass sie nicht von der Versicherungsleistung profitieren, und im Falle eines Weiterverkaufs ihrer Immobilie erhöht dies ihre Haftung gegenüber dem Käufer erheblich.

 

Die Versicherungssummen sind auf die in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Summen begrenzt und gelten für die Kosten der Arbeiten, die zur Wiederherstellung des Bauwerks und zur Reparatur von Sachschäden erforderlich sind. 
Die Versicherung deckt im Allgemeinen immaterielle Schäden bis zu einem bestimmten Prozentsatz ab. Sie beinhaltet auch einen Selbstbehalt, der vom Begünstigten zu tragen ist.

 

Wie melde ich Mängel oder Fehlentwicklungen?


Wenn Mängel oder Konstruktionsfehler festgestellt werden, müssen diese per Einschreiben mit Rückschein innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Frist mitgeteilt werden.

In der Erklärung, die der Versicherung für die Entschädigung vorgelegt wird, müssen die festgestellten Schäden (sowie das Datum der Feststellung) detailliert aufgelistet werden, da diese berücksichtigt werden müssen, um festzustellen, ob sie unter die Definition von Schäden fallen, die durch die zehnjährige Garantie abgedeckt sind oder nicht.

Zweitens ist das Verfahren identisch mit dem, das für eine herkömmliche Versicherung erforderlich ist, d. h. die Versicherungsgesellschaft kann beschließen, einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden feststellt und die zu leistende Erstattung schätzt.

Quelle:
http://www.notaires.fr
www.cdm.lu
www.wunnen.lu

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

28. Februar 2013

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