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Tipps zum Kauf von Neubauten

Ein Immobilienkauf ist oft eine Sache des Herzens. Doch wenn man sich für den Kauf einer neuen Wohnung entscheidet, ist eine Besichtigung nicht möglich: Meist muss man sich mit einfachen Plänen begnügen. Unsere Tipps, um die richtige Wahl bei Neubauten zu treffen.

Treffpunkt vor Ort

Natürlich sind beim Kauf einer Wohnung nicht nur ihre Ästhetik, ihre Typologie und ihr Zustand ausschlaggebend. Ihre geografische Lage ist ein wesentlicher Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Haben Sie Kinder? Dann möchten Sie vielleicht, dass sich eine Schule in der Nähe befindet. Wie steht es mit Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln usw.? Auch wenn noch kein Stein auf dem anderen steht, können Sie sich vor Ort ein Bild davon machen, ob Ihnen die Umgebung zusagt, ob die von Ihnen erhofften Dienstleistungen in der Nachbarschaft vorhanden sind etc.

Studieren Sie die Pläne

Wenn Sie einen Kauf in einem bestimmten Immobilienprogramm planen, dann wahrscheinlich, weil Sie von der Musterwohnung, die Ihnen gezeigt wurde, begeistert waren. Aber wo wird sich Ihre Wohnung in dem vom Bauträger erdachten Komplex befinden? Die Antwort erhalten Sie einerseits, wenn Sie den Lageplan genau studieren - der Ihnen Informationen über die Ausrichtung des Gebäudes, die verschiedenen Zugänge, die Grünflächen usw. liefert -, und andererseits, wenn Sie früh genug buchen, um die Wahl zu haben. Sonst könnte Ihnen diese Wohnung im obersten Stockwerk mit Südterrasse vor der Nase weggeschnappt werden! Auch die technische Beschreibung ist eine Fundgrube an Informationen.

Ein virtueller Rundgang

Aufgrund des technologischen Fortschritts bieten Ihnen immer mehr Bauunternehmer Folgendes an einen virtuellen Rundgang durch Ihre zukünftige Wohnung, in 360°. So können Sie sich das Haus mit allen Ausstattungen und Materialien ansehen, aber auch individuelle Anpassungen auflisten, die Sie vielleicht brauchen, z. B. einen zusätzlichen Schrank, den Austausch der Badewanne durch eine Dusche, einen anderen Bodenbelag in den Schlafzimmern ... So können Sie schnell eine Anfrage stellen.

Halten Sie sich an die Schritte...

Diese Einrichtungswünsche kommen oft zum Zeitpunkt des sogenannten Reservierungsvertrags. Dieser verpflichtet Sie, 5 % des Verkaufspreises auf einem Konto zu blockieren. Er enthält eine Beschreibung der Immobilie und der verwendeten Materialien sowie der Bauqualität. Der Vertrag enthält jedoch nur selten genaue Angaben zum Lieferdatum. Sie werden z. B. den Vermerk "Lieferung geplant in ..." sehen.

... aber schließen Sie alle Versicherungen ab

Dies wird auf dem endgültigen Kaufvertrag nicht der Fall sein. Der Bauunternehmer muss Ihnen ein Datum nennen (einen Monat). Sie können also Verzugszinsen aushandeln, wobei Sie wissen müssen, dass Verzugszinsen aufgrund von schlechtem Wetter oder anderer höherer Gewalt nicht berücksichtigt werden. Denken Sie außerdem daran, sich zu vergewissern, dass der Bauunternehmer über eine externe Bankbürgschaft verfügt, die Ihnen die gezahlten Beträge im Laufe des Baus zurückerstattet, falls er ausfällt. 

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

20 November 2017

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