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Notargebühren in Luxemburg: Was Sie wissen sollten

 

Wenn man eine Immobilie erwerben möchte, möchte man eine gut gelegene, gut ausgestattete Wohnung kaufen, in der man sich wohlfühlt!

Ein weiteres Auswahlkriterium ist der Kaufpreis.
Neben diesem sollten Sie auch die mit dem Immobilienkauf verbundenen Kosten nicht vergessen, wie z. B. Notargebühren oder Kosten für notarielle Beurkundungen.

Viele von uns haben sich schon einmal die Frage gestellt, was sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt. Lassen Sie uns gemeinsam Licht in einen Begriff bringen, mit dem jeder Käufer schon einmal konfrontiert war oder sein wird!

Der Notar als Garant für die Qualität einer Immobilie

Einem Immobilienverkauf geht oft ein Kompromiss voraus.
Obwohl es nicht verpflichtend ist, ermöglicht dieses Dokument, die Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) festzuhalten, um das Kaufgeschäft zu konkretisieren.
Dies gibt dem Käufer auch die nötigen Sicherheiten, um eine Bankfinanzierung zu beantragen.

Der Notar seinerseits verfügt über den Verkaufskompromiss, damit er die unerlässlichen Hypothekenrecherchen durchführen kann. Er prüft, ob der Verkäufer Eigentümer ist, ob Hypotheken, Dienstbarkeiten oder andere Belastungen bestehen.

Erst nach dieser Prüfung erhält der Käufer die Gewissheit, dass er die Immobilie vom wahren Eigentümer und frei von jeglichen Hypothekenlasten erwirbt.

Die Berechnung der Notarkosten

Die Notargebühren setzen sich aus drei verschiedenen Kostenkategorien zusammen.

Die erste besteht aus Steuern oder Abgaben, die dem Finanzamt geschuldet werden.
Der Notar kassiert diese Gebühren im Auftrag des Staates.
Hierbei handelt es sich um Beträge im Zusammenhang mit der Registrierungsgebühr oder Handänderungssteuer, der Grundbucheintragungssteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt.) ...

Die zweite Kategorie betrifft die Auslagen.
Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Kosten, die dem Notar im Zusammenhang mit dem Erwerb entstanden sind: Katasterauszug, Gehalt des Hypothekenkonservators (Eintragung von hypothekarischen Garantien, Kosten für die Veröffentlichung des Verkaufs), Verwaltungsunterlagen, Miteigentumsverwalter, Geometer-Experte...

Die letzte Kategorie schließlich sind die Honorare oder Gebühren des Notars.
Diese Beträge entsprechen seiner Vergütung. Sie werden durch großherzogliche Verordnung festgelegt. Es gibt Gebühren für die Verhandlung der Immobilie (falls zutreffend), den eigentlichen Kaufvertrag, die Aufnahme von Immobilienkrediten...

Die anderen beiden Kategorien werden im Auftrag der Administration de l'Enregistrement et des Domaines erhoben oder beziehen sich auf Kosten, die dem Notar entstanden sind.

 

"Bëllegen Akt"
oder wie man die Kosten für notarielle Urkunden senken kann (geändertes Gesetz vom 30. Juli 2002)

Für den entgeltlichen Erwerb (gegen Zahlung) von Immobilieneigentum (Haus, Wohnung, Baugrundstück) beträgt der Normalsatz 7 %, davon 6 % für die Eintragungsgebühr und 1 % für die Umschreibungsgebühr.

Die Regierung hat daher die Steuergutschrift eingeführt, um die Nebenkosten für den Erwerb einer Wohnung zu senken.
Es handelt sich um eine Ermäßigung der Registrierungs- und Umschreibungsgebühren für alle Personen, die eine Immobilie (und bestimmte bebaute Nebengebäude) zu persönlichen Wohnzwecken erwerben möchten.

Die Steuergutschrift ist auf 20.000 Euro pro Erwerber begrenzt und verdoppelt sich für ein Ehepaar, da die Steuergutschrift für jeden Erwerber einzeln gilt.

In jedem Fall wird die Registrierungs- und Domänenverwaltung einen Mindestbetrag von 100 Euro als Registrierungsgebühr erheben.

Beachten Sie, dass die Steuergutschrift auf einmal oder fortlaufend ausgeschöpft werden kann, falls die für einen Erwerb fälligen Eintragungs- und Umschreibungsgebühren nicht den vollen Betrag der Steuergutschrift erreichen. Der verbleibende Saldo der Gutschrift kann dann auf spätere Zahlungen verwendet werden.

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Jedem Verkauf seinen Notar

Wie Sie sicher verstanden haben, ist der Notar einer der Hauptbeteiligten beim Kauf einer Immobilie!
Er wird da sein, um den Kaufvertrag offiziell zu machen, aber auch, um Sie zu beraten und Ihnen bei den verschiedenen Schritten zu helfen.

Es gibt keine Regeln für die Auswahl Ihres Notars. Sie können ihn nach seiner Nähe, seinem Ruf, durch Empfehlung oder weil Sie ihn selbst schon einmal für eine Beratung getroffen haben, auswählen.

Die Notarkammer des Großherzogtums Luxemburg zählt 36 Notare, die geografisch über alle Kantone (mit Ausnahme von Vianden) verteilt sind, wobei die Bevölkerungszahl und das Geschäftsvolumen berücksichtigt werden.

Übrigens: Wenn Sie noch auf der Suche nach dem Ihren sind, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Verzeichnis auf der Website der Notarkammer zu konsultieren, http://www.notariat.lu/
Viel Spaß beim Suchen und Kaufen! 😉.

Quellen:

http://cij.luhttp://www.notariat.luhttp://www.cbanque.comwww.guichet.public.luhttp://www.cgoedert.lu/

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

10. Januar 2013

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