Wie kann ich in Luxemburg eine Bauprämie erhalten?

Beim Bau oder Erwerb einer Immobilie können Sie eine finanzielle Unterstützung vom luxemburgischen Staat erhalten. Wer ist davon betroffen? Für welche Immobilie? Hier finden Sie einige Antworten.
Was ist eine Bauprämie?
Es handelt sich um eine staatliche Kapitalhilfe, die für den Bau einer Wohnung (Einfamilienhaus oder Wohnung) bei Erstbezug oder für den Erwerb einer Wohnung beantragt werden kann. Der Betrag kann zwischen 250 und 9 700 € variieren.
Diese Prämie richtet sich nach Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und von der Bauart Ihrer Wohnung. Wenn es sich um eine Wohnung in einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses wird die gewährte Prämie um 30 % erhöht. Bei einer Doppelhaushälfte wird die gewährte Prämie um 15 % erhöht.
Wer kann eine Bauprämie erhalten?
Sie haben Anspruch auf die Bau- oder Anschaffungsprämie :
- Wenn Sie ein Hypothekendarlehen bei einem Finanzinstitut aufgenommen haben um eine Wohnung zu bauen, die sich im Großherzogtum Luxemburg befindet und als tatsächlichen, hauptsächlichen und ständigen Wohnraum in Ihrem Haushalt für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahre nach dem Datum, an dem die Wohnung bezogen wurde.
- Wenn Sie weder Eigentümer noch Nießbraucher einer anderen Wohnung im Großherzogtum oder in Ausland.
- Wenn Sie die folgenden Kriterien für die Wohnnutzfläche erfüllen:
Einfamilienhäuser: Mindestens 65m2 - höchstens 140m2
Wohnung: Mindestens 45m2- Höchstens 120m2
(Keller, Garagen und Dachböden sind nicht eingeschlossen; Werkstätten, Ladenflächen oder andere professionelle Nebengebäude sind bis zu einer maximalen Größe von 20 m2 ausgeschlossen).
Diese Flächen können um 20 m2 vergrößert werden für:
- jedes unterhaltsberechtigte Kind ab dem 3.
- alle aufsteigend zum 1er Grad des Antragstellers und jede Person mit Behinderung, die in dem gemeinsamer Haushalt, ab der 5e Person, die dort wohnt, und unter der Bedingung, dass diese Person nicht selbst Eigentümerin einer Wohnung ist.
Welches Einkommen ist zu berücksichtigen?
Das berücksichtigte Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen zuzüglich aller anderen Einkünfte, selbst wenn sie nicht steuerpflichtig sind, über die der Antragsteller und jede andere Person, die mit ihm/ihr zusammenlebt, verfügt. der Antragsteller in der betreffenden Wohnung, mit Ausnahme von Nachkommen und Eltern (und ohne Berücksichtigung von Familienleistungen, staatlicher finanzieller Unterstützung für Hochschulstudien, Waisenrenten und Beihilfen für Schwerbehinderte bzw. Leistungen der Pflegeversicherung).
Weitere Informationen und Schritte für Ihren Antrag: https://guichet.public.lu/fr/citoyens/logement/construction/aides-capital/prime-construction-acquisition.html
Geschrieben von
Fanny Pimentel
Geschrieben am
31. Juli 2018