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Welche Hilfen gibt es, um in Luxemburg zu kaufen? (part 2)

Hier ist die Fortsetzung unseres Dossiers über die Hilfen, um in Luxemburg Eigentümer zu werden!
Nach ausführlicher Hilfen in Form von direkten PrämienHeute wollen wir sehen, welche Zinshilfen für die Rückzahlung eines Immobilienkredits.
Mit atHomeFinanceWir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt.

Der Zinszuschuss

Um die Belastung durch die Rückzahlung eines Hypothekendarlehens, das im Rahmen eines Immobilienprojekts aufgenommen wurde, zu verringern, kann der Staat eine Zinsbeihilfe gewähren, die als Zinssubvention bezeichnet wird. Sie haben Anspruch darauf, wenn die von dem Immobiliendarlehen betroffene Wohnung zu Ihrer ständigen Hauptwohnung bestimmt ist. Diese Bedingung muss so lange erfüllt sein, wie Ihnen diese Hilfe ausgezahlt wird.

Für die Berechnung der Zinssubvention werden Hypothekendarlehen bis zu 175.000 Euro berücksichtigt (dieser Betrag wird ab dem 1. Januar 2009 getilgt).er Zahlung des Zuschusses). Was den Zinssatz der Zinsbeihilfe betrifft, so kann dieser variieren zwischen 0,575 % und 2,45 %. Er richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation.

Der Zinszuschuss kann pro Antragsteller nur einmal gewährt werden.

Die Zinssubvention 

Die Zinssubvention ist auch eine Zinshilfe die vom luxemburgischen Staat angeboten wird und Personen vorbehalten ist, die ein Immobiliendarlehen für den Bau, den Erwerb oder die Verbesserung ihrer Wohnung aufgenommen haben. Diese Zinssubvention senkt den Sollzinssatz um 0,5 % pro Kind zu Lasten (sie darf jedoch in keinem Fall den effektiven Zinssatz des Darlehens und die Zinsobergrenze von 3 % übersteigen).

Diese Unterstützung wird monatlich oder halbjährlich vom Antragsteller eingezogen. Sie wird auf der Grundlage der Zinsen gemäß dem von der Bank erstellten Tilgungsplan berechnet, und zwar so, dass sich Ihr Zinssatz um 0,5 % pro Kind verringert. Für die Berechnung der Zinssubvention werden Darlehen bis zu folgenden Zeitpunkten berücksichtigt 175.000 Euro.

Die Zinssubvention kann mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden.

Die Steuergutschrift oder der "Bëllegen Akt".

Um die Nebenkosten für den Erwerb von Wohneigentum zu senken, können Sie beim Erwerb von Immobilien für persönliche Wohnzwecke eine Steuergutschrift für die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren (auch "Bëllegen Akt" genannt) erhalten.

Diese Steuergutschrift ist begrenzt auf 20.000 € pro Erwerber. Für ein Ehepaar wird dieser Betrag verdoppelt.

Um diese Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie also Ihre Immobilie erwerben, um dort Ihren Hauptwohnsitz einzurichten, und sich außerdem verpflichten, die Wohnung mindestens 24 Monate lang zu bewohnen.

Die Administration de l'enregistrement et des domaines wird in jedem Fall einen Mindestbetrag von 100 € als Registrierungsgebühr erheben.

Alle diese für den Staat eingerichteten Hilfen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt (Einkommen, Familienstand, Art der Immobilie usw.). Weitere Einzelheiten und Antragsmodalitäten finden Sie auf der Website www.guichet.lu.

Wie hoch sind die Immobilienpreise derzeit?

Die Preise verlangsamen sich. Die Zinssätze steigen. Welche Trends sind in den kommenden Monaten zu erwarten?
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atHome

Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

05 November 2019

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