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Welche Hilfen gibt es, um in Luxemburg zu kaufen?

In Luxemburg gibt es mehrere staatliche Hilfen, die Kreditnehmern einen Anstoß geben, Eigentümer ihres Hauptwohnsitzes zu werden. Diese Vorteile können in Form von direkten Kapitalprämien oder Zinszuschüssen für die Rückzahlung eines Darlehens gewährt werden.
Mit atHomeFinanceWir haben einen Überblick über die Hilfen für den Kauf von Immobilien in Luxemburg erstellt.

Direkte Hilfen für einen Immobilienkauf

Die Garantie des Staates

Wenn Sie Wohneigentum erwerben oder Baumaßnahmen durchführen möchten, aber Ihrer Bank oder dem Finanzinstitut Ihrer Wahl keine ausreichenden Sicherheiten bieten können, gibt es eine Lösung, die Ihnen helfen kann: die Staatsgarantie.

Der Staat kann als Bürge auftreten und Personen helfen, die keinen Immobilienkredit erhalten können, weil sie nicht über ausreichende Sicherheiten wie Eigenmittel oder Hypotheken verfügen. Der Staat bietet dann eine Bürgschaft, die sich auf bis zu 30 % des Darlehensbetrags.

Damit der Staat eine Bürgschaft übernimmt, müssen Sie zuvor mindestens drei Jahre lang ein Sparkonto eröffnet und regelmäßig Geld darauf eingezahlt haben. Die erforderliche Mindesteinlage beträgt 290 € pro Jahr (die Berechnung des 3-Jahres-Zeitraums beginnt an dem Tag, an dem das Guthaben auf Ihrem Sparkonto 240 € erreicht hat). Dies ist eine der unverzichtbaren Einkaufshilfen, wenn Sie nur über begrenzte Mittel verfügen.

Eine weitere Bedingung ist, dass Sie eine Zusage für ein Darlehen in Höhe von mindestens 60 % des Betrags der zu erwerbenden Immobilie oder der durchzuführenden Arbeiten erhalten haben müssen. Schließlich darf der Zinssatz für Ihr Hypothekendarlehen nicht mehr als 3 % betragen.

Die Anschaffungs- oder Bauprämie

Beim Bau oder Erwerb einer Immobilie können Sie eine direkte Kaufbeihilfe des luxemburgischen Staates erhalten, die als Kaufprämie oder Bauprämie bezeichnet wird.

Es handelt sich also um eine Kapitalhilfe, die für den Bau einer Wohnung (Einfamilienhaus oder Wohnung) bei Erstbezug oder für den Erwerb einer bestehenden Wohnung in Anspruch genommen werden kann. Der Betrag kann zwischen 250 und 9 700 € liegen.

Diese Prämie wird abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Bauart Ihrer Wohnung festgelegt. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus handelt, wird die gewährte Prämie um 30 % erhöht. Bei einem Doppelhaus erhöht sich die Prämie um 15 %.

Sie haben Anspruch auf die Bau- oder Anschaffungsprämie, wenn Sie bei einer Bank ein Hypothekendarlehen für den Kauf einer Wohnung im Großherzogtum Luxemburg aufgenommen haben. Die Immobilie muss Ihrem Haushalt mindestens zehn Jahre lang als ständige Hauptwohnung dienen.

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Hilfen beim Kauf: Die Sparprämiee

Diese Sparprämie kann unter bestimmten Bedingungen den Inhabern eines Hypothekendarlehens im Rahmen eines Immobilienprojekts gewährt werden. Es handelt sich hierbei um eine Kapitalhilfe des Staates.

Um davon profitieren zu können, müssen Sie Ersparnisse mit dem Ziel des Immobilienkaufs gebildet haben. Die Höhe der Prämie entspricht den Zinsen und Bonuszahlungen auf dem Spar- oder Bausparkonto des Antragstellers zum Zeitpunkt der Gewährung des Immobilienkredits. Eine der Bedingungen ist, dass mindestens 90 % der gesparten Mittel für die Finanzierung der Wohnung verwendet werden.

Der Höchstbetrag der Sparprämie darf nicht mehr als die Summe von 5.000 Euro und kann dem Empfänger nur ein einziges Mal gewährt werden.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie berechtigt sein, sich rechtmäßig in Luxemburg aufzuhalten, dort einen Wohnsitz haben und dort wohnen. Außerdem müssen Sie Empfänger einer Kauf- oder Bauprämie oder einer allgemeinen Bausparbeihilfe sein.

Hilfen für den Kauf in Interesse

Nach ausführlicher Hilfen in Form von direkten PrämienWir wollen sehen, welche Zinshilfen für die Rückzahlung eines Immobilienkredits.

Der Zinszuschuss

Um die Belastung durch die Rückzahlung eines Hypothekendarlehens, das im Rahmen eines Immobilienprojekts aufgenommen wurde, zu verringern, kann der Staat eine Zinsbeihilfe, die sogenannte Zinssubvention, gewähren. Dies ist eine Maßnahme aus dem breiten Spektrum der Hilfen für den Kauf in Luxemburg. Sie haben Anspruch darauf, wenn die von dem Immobilienkredit betroffene Wohnung zu Ihrer ständigen Hauptwohnung bestimmt ist. Diese Bedingung muss so lange erfüllt sein, wie Ihnen diese Hilfe ausgezahlt wird.

Für die Berechnung der Zinssubvention werden Hypothekendarlehen bis zu 175.000 Euro berücksichtigt (dieser Betrag wird ab dem 1. Januar 2009 getilgt).er Zahlung des Zuschusses). Was den Zinssatz der Zinsbeihilfe betrifft, so kann dieser variieren zwischen 0,575 % und 2,45 %. Er richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation.

Der Zinszuschuss kann pro Antragsteller nur einmal gewährt werden.

Die Zinssubvention 

Die Zinssubvention ist auch eine Zinshilfe die vom luxemburgischen Staat angeboten wird und Personen vorbehalten ist, die ein Immobiliendarlehen für den Bau, den Erwerb oder die Verbesserung ihrer Wohnung aufgenommen haben. Diese Zinssubvention senkt den Sollzinssatz um 0,5 % pro Kind zu Lasten (sie darf jedoch in keinem Fall den effektiven Zinssatz des Darlehens und die Zinsobergrenze von 3 % übersteigen).

Diese Unterstützung wird monatlich oder halbjährlich vom Antragsteller eingezogen. Sie wird auf der Grundlage der Zinsen gemäß dem von der Bank erstellten Tilgungsplan berechnet, und zwar so, dass sich Ihr Zinssatz um 0,5 % pro Kind verringert. Für die Berechnung der Zinssubvention werden Darlehen bis zu folgenden Zeitpunkten berücksichtigt 175.000 Euro.

Die Zinssubvention kann mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden.

Hilfen beim Kauf: Steuergutschrift oder "Bëllegen Akt

Um die Nebenkosten für den Erwerb von Wohneigentum zu senken, können Sie beim Erwerb von Immobilien für persönliche Wohnzwecke eine Steuergutschrift für die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren (auch "Bëllegen Akt" genannt) erhalten.

Diese Steuergutschrift ist begrenzt auf 20.000 € pro Erwerber. Für ein Ehepaar wird dieser Betrag verdoppelt.

Um diese Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie also Ihre Immobilie erwerben, um dort Ihren Hauptwohnsitz einzurichten, und sich außerdem verpflichten, die Wohnung mindestens 24 Monate lang zu bewohnen.

Die Administration de l'enregistrement et des domaines wird in jedem Fall einen Mindestbetrag von 100 € als Registrierungsgebühr erheben.

Alle diese für den Staat eingerichteten Hilfen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt (Einkommen, Familienstand, Art der Immobilie usw.). Weitere Einzelheiten und Antragsmodalitäten finden Sie auf der Website www.guichet.lu.

atHome

Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

24. Oktober 2019

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