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Kündigung des Mietvertrags: Welche Kündigungsfrist gilt?

Wenn Sie aus einer Mietwohnung ausziehen, müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten. Welche Frist ist in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben? Was müssen Sie über die Kündigung des Mietvertrags wissen? Unsere Rechtsexpertin, Rechtsanwältin Claudia Thirion, gibt uns die Antworten.

Kündigungsfrist, die der Mieter bei der Kündigung des Mietvertrags einhalten muss

Für alle Mietverträge gilt: Wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde oder es sich um einen mündlichen Mietvertrag handelt, kann der Mieter ihn jederzeit kündigen, muss aber die übliche Kündigungsfrist einhalten, die je nach Ort 2 oder 3 Monate beträgt: Die Kündigungsfrist beträgt in den Kantonen, die in die Zuständigkeit des Friedensgerichts Esch-sur-Alzette fallen, grundsätzlich 2 Monate und im übrigen Land 3 Monate. In der Realität ist in letzter Zeit auch vor dem letztgenannten Gericht eine Tendenz zur Anwendung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten festzustellen.

Ausnahme von der Kündigungsfrist je nach Nutzung der Räumlichkeiten: bei Wohnungsmietverträgen

Gemäß Artikel 1736 des Zivilgesetzbuchs beträgt die Kündigungsfrist eines Mietvertrags für Wohnraum drei Monate (sechs Monate bei Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter), sofern im schriftlichen Mietvertrag keine anderslautende Klausel enthalten ist, die eine längere Frist als drei Monate vorsieht.

Befristeter Mietvertrag

Wenn der Mietvertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, muss der Mieter die vereinbarte Frist einhalten.

Wenn er den Mietvertrag vorzeitig kündigt, ist die Kündigung gültig, aber Artikel 1760 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass "... bei einer Kündigung durch Verschulden des Mieters ist dieser verpflichtet, den Mietpreis für die Zeit bis zur Neuvermietung zu zahlen, unbeschadet des Schadensersatzes, der durch den Missbrauch entstanden ist ".

Theoretisch kann also der Mieter, der den Mietvertrag vorzeitig kündigt, zur Zahlung der Miete bis zum vereinbarten Termin verpflichtet werden, wenn die Räumlichkeiten nicht vor Ablauf des Vertrags weitervermietet werden, sowie zu einem eventuellen Schadenersatz, wenn dem Vermieter durch die vorzeitige Kündigung des Mieters ein weiterer Schaden entstanden ist.

Weitere Informationen finden Sie unter dieser Artikel von atHome.luoder diese Dokumentation des luxemburgischen Staates.

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

17. Mai 2017

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