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Kündigung des Mietvertrags für eine Wohnung in Luxemburg: Wie geht das?

Ziehen Sie in eine andere Stadt oder haben Sie einfach nur Lust auf eine andere Unterkunft? Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihren Mietvertrag einfach kündigen.

Um Ihren Mietvertrag zu kündigen, beginnen Sie mit der Kündigungsfrist

Rein rechtlich gesehen müssen Sie Ihrem Vermieter (oder der Agentur, die Ihnen die Immobilie vermietet hat) drei Monate im Voraus kündigen, unabhängig davon, ob Sie einen unbefristeten oder einen befristeten Mietvertrag haben. Kündigungsfrist vor Ablauf Ihres befristeten Arbeitsvertrags.
In der Kündigung muss natürlich das genaue Datum angegeben werden, an dem Sie die Wohnung verlassen werden, aber Sie müssen Ihren Auszug in Ihrem Schreiben überhaupt nicht begründen. Die Kündigung des Mietvertrags erfolgt in der Regel per Einschreiben mit Rückschein.

...Anschließend die Bestandsaufnahme

Es ist die Zeit des Packens und... des großen Aufräumens. Dies ist auch der Zeitraum (die Kündigungsfrist), in dem Sie verpflichtet sind, Besichtigungen durch Ihren möglichen Nachfolger zu akzeptieren, gemäß den Bedingungen, die im Mietvertrag festgelegt sind. Der zweite obligatorische Schritt, um Ihre Wohnung endgültig freizugeben, ist der Mietvertrag.Abreiseprotokoll. Da der Umzug mit der Übergabe der Schlüssel einhergeht, muss er logischerweise in einer leeren Wohnung oder einem leeren Haus stattfinden. Da Sie die Wohnung bis zu dem in der Kündigung angegebenen Datum verlassen müssen, sollten Sie Ihren Umzug einige Tage vorher planen. Auch wenn es in Luxemburg keine gesetzliche Verpflichtung gibt, ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen, haben Sie bei Ihrem Einzug sicherlich eine Kaution hinterlegt und möchten diese zurückerhalten. Wir können Ihnen daher nur raten, den Wünschen des Vermieters zu folgen.

Was der Besitzer zurückhalten kannr auf Ihre Kaution

In der Regel wird das Übergabeprotokoll vom Vermieter und vom Mieter erstellt. Es ist jedoch möglich, dass sich Ihr Verhältnis zu Ihrem Vermieter aus Gründen X oder Y verschlechtert hat. Sie sollten wissen, dass Sie in diesem Fall die Möglichkeit haben, eine dritte Person hinzuzuziehen, z. B. einen Gerichtsvollzieher oder einen Immobilienmakler. Theoretisch müssen Sie die Wohnung in dem Zustand hinterlassen, in dem Sie sie vorgefunden haben, d. h. sauber und ohne Beschädigungen. Gegebenenfalls wird der Betrag für die Arbeiten von Ihrer Kaution (oder Mietgarantie) abgezogen. Sie sollten jedoch wissen, dass Schäden, die durch Abnutzung, Alter oder ganz einfach durch normale Nutzung der Räumlichkeiten entstehen (makellose weiße Wände werden nach ein paar Jahren zwangsläufig dunkler), keinesfalls als Mietschäden gelten können.

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Geschrieben von

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Geschrieben am

16 November 2017

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