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Mieten: Welche Wohnhilfen gibt es in Luxemburg?

Finanzierung einer Mietgarantie, Mietzuschuss oder Anmietung einer subventionierten Wohnung... All dies sind Wohnbeihilfen, die vom Staat bereitgestellt werden, um den Zugang zu Wohnraum in Luxemburg zu erleichtern.

Aides au Logement n°1 : Die Hilfe zur Finanzierung einer Mietgarantie

Sie wird Personen gewährt, die eine Wohnung mieten möchten, aber nicht über die Mittel verfügen, um die vom Eigentümer oder Vermieter geforderte Kaution zu zahlen. Um Anspruch auf diese MietgarantieDie folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Volljährig sein
  • Eine für mindestens drei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung für das Land besitzen
  • Nicht Eigentümer sein
  • Einen Vertrag über eine bedingte Einlage abschließen und dem Staat erlauben, die Kaution über einen Pfandvertrag zurückzufordern

Gut zu wissen: Die Wohnung, für die ein Antrag auf Unterstützung bei der Finanzierung der Mietgarantie gestellt wurde, muss dem Antragsteller als Hauptwohnsitz dienen.

Wohnhilfen Nr. 2: Der Mietzuschuss

Es handelt sich um eine Beihilfe, die monatlich ausgezahlt wird. Sie wird anhand des Haushaltseinkommens berechnet und soll einkommensschwachen Personen helfen, in einer angemessenen Wohnung zu leben.


Die Voraussetzungen für diese Hilfe sind :

  • Volljährig sein
  • Nicht Eigentümer sein
  • Die Unterkunft muss sich in Luxemburg befinden
  • Keine öffentlichen Unterkünfte
  • Die Höhe der Miete muss mehr als ein Viertel des monatlichen Einkommens (ohne Sozialleistungen) betragen.
  • Seit mindestens drei Monaten über ein regelmäßiges Einkommen verfügen

Arten von Wohnungen mit reduzierter Miete

Subventionierter Wohnraum

Der Fonds für Wohnungs- und Siedlungsentwicklung verfügt über Immobilien, Häuser und Wohnungen, die an Bewohner mit geringem Einkommen vermietet werden sollen. Die Miete wird zu 75 % nach dem Haushaltseinkommen und zu 25 % nach der Anzahl der Wohnm² berechnet.


Um eine subventionierte Wohnung mieten zu können, muss der Antragsteller :

  • Muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer anderen Unterkunft in Luxemburg wohnen
  • Kann nicht Eigentümer sein
  • Muss bei Annahme eine Mietgarantie in Höhe von 3 Monatsmieten vorlegen

Wie hoch sind die Immobilienpreise derzeit?

Die Preise verlangsamen sich. Die Zinssätze steigen. Welche Trends sind in den kommenden Monaten zu erwarten?
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Vermietung über die Social Real Estate Agency

L'AIS vermietet Wohnungen an Personen, die auf dem herkömmlichen Weg keine Wohnung finden. Im Gegenzug verpflichten sich diese, von den Sozialdiensten betreut zu werden. Die Mietdauer darf drei Jahre nicht überschreiten.


Zu den Personen, die diese Hilfe beanspruchen können, gehören:

  • Obdachlose
  • Die Einwanderer
  • Personen, die in einem Wohnheim leben
  • Geschiedene oder Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben
  • Personen, die in einer ungesunden oder nicht familiengerechten Wohnung leben


Hinweis: Der Antragsteller muss sich in einer prekären finanziellen Situation befinden und Mitglied der CNS sein. Er darf nicht Eigentümer sein und muss über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen.

Die Studentenunterkunft

Die Universität Luxemburg stellt ihren Studierenden mehr als 1 000 Unterkünfte in 37 Studentenwohnheimen zur Verfügung.


Um eine Studentenwohnung in Luxemburg zu bekommen, müssen Sie :

  • Vollzeitstudent an der Universität Luxemburg sein
  • Teil eines anerkannten Austauschprogramms für eine Dauer von 6 Monaten sein
  • Die zu zahlende Kaution hängt von der bewohnten Wohnung ab. Sie kann zwischen 350 und 500 € betragen. Die Mietpreise liegen zwischen 365 € für ein Zimmer und 695 € für ein möbliertes Studio. Für Paare gibt es eine große Einzimmerwohnung zum Preis von 1.050 € pro Monat inklusive Nebenkosten.
atHome

Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

11. Februar 2019

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