Mietvertrag: Kann man seine Kündigung per E-Mail verschicken?

Jeder, der seinen Mietvertrag kündigen möchte, muss dies seinem Vermieter oder Makler mitteilen. Dabei muss er eine Kündigungsfrist einhalten. Wie geht man vor, wenn man aus einer Mietwohnung ausziehen möchte? Kann man dem Vermieter per E-Mail kündigen?
Welche Kündigungsfrist?
Zunächst sei daran erinnert, dass die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung in den meisten Fällen leer beträgt drei Monate (außer Ausnahmefälle). Bei einer möblierten Wohnung beträgt dieser 1 Monat.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie kennen sollten, ist die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vermieter das Kündigungsschreiben erhält. Und nicht der Tag, an dem die Kündigung vom Mieter abgeschickt wird.
Wenn der Vermieter die Post zum Beispiel am 30. März erhält, wird der Mietvertrag am 30. Juni beendet.
Aber Achtung: Damit die Kündigung des Mietvertrags gültig ist, müssen noch einige Regeln für den Versand des Schreibens beachtet werden.
Kann man seine Kündigung per E-Mail verschicken?
Den Mietvertrag beenden durch E-Mail ist ungültig. Und zwar auch dann, wenn der Vermieter Ihnen per Rückmail seine Zustimmung gibt.
Sie sollten diese Methode also auf keinen Fall nutzen, um Ihren Mietvertrag zu kündigen. So riskieren Sie, dass Ihr Antrag annulliert wird.
Um dem Vermieter zu kündigen, müssen Sie notwendigerweise einen Brief per Einschreiben mit RückscheinSie können Ihren eigenhändiger Brief gegen Abzeichnung oder Empfangsbestätigung, oder teilen Sie Ihre Abreise per Gerichtsvollzieherurkunde.
Wie Sie sicher bemerkt haben, reicht eine einfache E-Mail nicht aus, um dem Vermieter oder der Immobilienagentur zu kündigen. Achten Sie darauf, dass Sie alles richtig machen, so vermeiden Sie böse Überraschungen!
Geschrieben von
Fanny Pimentel
Geschrieben am
27. März 2019