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Einen Immobilienverkauf in Luxemburg melden

Auch wenn Sie nicht unbedingt Steuern auf den erzielten Kapitalgewinn zahlen müssen, sind Sie verpflichtet, jeden Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Baugrundstücks zu melden.

Welche Verkäufe melden?

Unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg ansässig oder nicht ansässig sind, sind Sie verpflichtet, jeden Gewinn aus einem Immobilienverkauf in Luxemburg über ein spezielles Formular oder in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Dasselbe gilt, wenn Sie in Luxemburg ansässig sind - oder als ansässiger Steuerzahler gelten -, aber eine Immobilie im Ausland verkaufen. Achtung: Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf diesen Veräußerungsgewinn Steuern zahlen müssen.

Welche Besteuerung von Kapitalgewinnen?

Im Allgemeinen sind in Luxemburg zwei Arten von Veräußerungsgewinnen von der Einkommensteuer befreit: einerseits Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf eines Hauptwohnsitzes und andererseits Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Immobilie an den Staat, an Gemeinden und Gemeindeverbände. Ansonsten werden Veräußerungsgewinne steuerlich unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob der Verkauf weniger als zwei Jahre oder mehr als zwei Jahre nach dem Erwerb der Immobilie stattfindet. Im ersten Fall wird der Veräußerungsgewinn, der als Spekulationsgewinn gilt, mit progressiven Steuersätzen besteuert, die sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen und der familiären Situation des Verkäufers richten. Der Höchstsatz liegt bei 40 %.

Wenn die Immobilie oder das Grundstück, das Sie verkaufen, vor mehr als zwei Jahren gekauft wurde, sprechen die luxemburgischen Steuerbehörden von einem Veräußerungsgewinn (plusvalue de cession). Die Zinssätze betragen dann höchstens die Hälfte des Gesamtzinssatzes, also 20,5 %. In dem Fall, dass der Verkauf zwischen dem 1.er Juli 2016 und dem 31. Dezember 2017 darf dieser Satz nicht mehr als 10,25 % betragen.

In der Praxis

Sobald Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, berechnet die Verwaltung für direkte Steuern Ihren Beitrag. Beim Immobilienverkauf fallen drei Arten von Steuern an: Solidaritätszuschlag, Pflegeversicherung und Steuer für den vorübergehenden Haushaltsausgleich.

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Geschrieben von

atHome

Geschrieben am

13. Februar 2017

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