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Vermietung: Eine Wohnung, die vermietet werden kann

Rechtsanwältin Claudia Thirion, Anwältin für Immobilienrecht in Luxemburg, bringt ihr Fachwissen über praktische Empfehlungen vor dem Abschluss eines Mietvertrags ein.

Die Lieferpflicht des Vermieters....
...einer Wohnung in gutem Pflegezustand

Wenn ein Eigentümer eine Immobilie zur Vermietung bereitstellt, muss er dafür sorgen, dass sich die Immobilie in einem guten Zustand befindet.

Dies bedeutet, dass der Vermieter verpflichtet ist, vor Beginn des Mietverhältnisses die Reparaturen oder Instandsetzungen durchzuführen, die erforderlich sind, um das Mietobjekt zu übergeben, auch wenn es sich um Reparaturen handelt, die im Laufe des Mietverhältnisses zu Lasten des Mieters gehen würden (Bezirksgericht Luxemburg, 26. März 1998, Rolle Nr. 56336).

Rechtsanwältin Claudia Thirion erklärt, dass die Parteien durch eine Klausel im Mietvertrag von dieser Regel abweichen können. Eine solche Klausel kommt in der Praxis häufig vor, insbesondere wenn die Parteien vereinbaren, dass der Mieter für die Instandsetzung der Räumlichkeiten zuständig ist.

Wenn der Mieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Übernahme der Räumlichkeiten eine Beschwerde einreicht, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Räumlichkeiten in ihrem Zustand akzeptiert hat.  

Wenn der Mieter feststellt, dass die Mietsache einen Mangel aufweist, muss er daher darauf bestehen, dass der Vermieter sich schriftlich verpflichtet, den Mangel zu beheben.

.... einer Wohnung mit Mindestsicherheits- und -gesundheitsstandards

Die großherzogliche Verordnung vom 25. Februar 1979 legt die Miet-, Gesundheits- oder Hygienekriterien fest, denen die zur Vermietung bestimmten Wohnungen entsprechen müssen.

Rechtsanwältin Claudia Thiron erklärt, dass die vermieteten Wohnungen nach den in Luxemburg angewandten Normen gebaut und eingerichtet sein und eine normale Bewohnbarkeit aufweisen müssen.

Die vermietete Immobilie muss sich in einem guten Zustand befinden und den Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen.

Der Mieter muss freien Zugang zu sanitären Einrichtungen im Gebäude, zu Räumen mit Heizung usw. haben. 

Ebenso legt das Gesetz fest, dass ". Die Grundfläche einer Wohnung, die zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt wird, darf nicht weniger als 9 m² betragen" (bei Belegung durch eine einzige Person).

Meisterin Claudia Thirion
Rechtsanwalt am Gericht
claudia.thirion@barreau.lu

 Weiterlesen : Der Mietvertrag: Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

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Geschrieben von

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Geschrieben am

14 April 2016

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