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Der Mietvertrag: Dokumente, die vorgelegt werden müssen

Im ersten Teil dieser Artikelserie über das Vermieten von Wohnungen haben wir Ihnen von den Pflichten des Eigentümers in Bezug auf den Zustand der Wohnung bei der Vermietung berichtet. In dieser Folge erläutert Rechtsanwältin Claudia Thirion detailliert, welche Dokumente er haben muss, um eine Immobilie zu vermieten.

Teil 1 : Vermietung: Eine Wohnung, die vermietet werden kann

Über den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz verfügen

Seit dem 1.er Ab dem 1. Januar 2010 werden Wohngebäude (d. h. Gebäude, bei denen mindestens 90 % ihrer Energiebezugsfläche für Wohnzwecke bestimmt sind) nach ihrer Gesamtenergieeffizienz klassifiziert.

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz liefert Informationen über den berechneten Energiebedarf des Gebäudes und die CO2-Emissionen. Er enthält Energieeffizienzklassen von A (die beste Klasse) bis I (die schlechteste Klasse).

Ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss insbesondere bei jedem Eigentümer- oder Mieterwechsel in einem bestehenden Wohngebäude erstellt werden, wenn dieses nicht bereits über einen gültigen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz verfügt.

Eine solche Bescheinigung muss bei der Vermietung einer Immobilie beigefügt werden.

Die letzte Nebenkostenabrechnung sollte vorliegen.

Laut Gesetz muss der Vermieter nachweisen, dass die Nebenkosten fällig sind und er muss begründen(2) Die Person, die die Erstattung beantragt, muss die tatsächlichen Kosten, für die sie eine Erstattung beantragt, nachweisen, gegebenenfalls durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen.

In der Praxis ist es der Verwalter der Eigentumswohnung, der jährlich eine solche Nebenkostenabrechnung erstellt, auf deren Grundlage der Vermieter den Nebenkostenvorschuss, den er monatlich vom Mieter verlangt, festlegen kann.

Meisterin Claudia Thirion
Rechtsanwalt am Gericht
claudia.thirion@barreau.lu

Weiterlesen : Die Vermietung: Die Auswahl des Mieters

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Geschrieben von

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Geschrieben am

20. Mai 2016

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